
Nur eAuto-Fahrer, die versichern, dass sie überwiegend privat laden, sind prämienberechtigt. Ebenso kann nur dieser Personenkreis die Pauschale von 1.500 kWh für ein vollelektrisches Fahrzeug geltend machen, die dann zu der begehrten ePrämie führt.
Lädt man überwiegend öffentlich, ist man nicht selbst, sondern der Ladestellenbetreiber prämienberechtigt! So sieht es die österreichische Kraftstoffverordnung heute vor – ob diese Ungleichbehandlung vor dem Gesetz weiter so fortbestehen kann, bleibt abzuwarten. Das Klimaschutzministerium ist informiert.
Aber woran liegt das?
Mit der eQuote in Österreich werden im Grunde nicht direkt eAutos, sondern der Ladestrom gefördert, der in diese Autos fließt – und hier über den Einfluss des Strommixes auch nur der regenerative Anteil (siehe Artikel Finanziert die THG-Quote auch Kohlestrom?). Die eQuote ist also eher eine Ladesäulenquote als eine eAutoQuote.

Burkhard Schwarz, Plattformbetreiber thg-vergleichstest.at
Und wie bei Ämtern und Behörden üblich, läuft nichts ohne Nachweis:
- Öffentliche Ladesäulen sind mit sogenannten MID-konformen Stromzählern ausgestattet, über die sich der Nachweis der exakt geladenen Strommengen führen lässt.
- Private Ladepunkte haben diese teure Messtechnik in aller Regel nicht und um der Privatperson die Installationskosten für eine solche zu ersparen, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der pauschalen Anrechnung geschaffen. Im ersten Ansatz eine gute Sache.
Über den Weg der pauschalen Strommengenanrechnung zuhause wird somit quasi jede Privatperson ihr eigener nicht-öffentlicher Ladepunktbetreiber und auch nur so zum Prämienberechtigten.
In der Konsequenz bedeutet dies jedoch eine Spaltung der eAuto-Community: Die „Zuhause-Lader” erhalten die ePämie, die „Öffentlich-Lader” erhalten die Prämie nicht – an ihrer Stelle profitiert der Ladestellenbetreiber. Eine Zäsur durch die Gesellschaft, die das Bundesministerium nicht bedacht hat oder wissentlich in Kauf nimmt – wir wissen es nicht. Die Verantwortlichen hüllen sich in Schweigen.
Dieser Artikel stammt von Burkhard Schwarz, Berater und Fachmann für regenerative Energien und Betreiber der eQuote-Vergleichsplattform thg-vergleichstest.at .