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Überblick über die Stiftungslandschaft in Liechtenstein

Auszug eines Beitrags von Dr. Sara Sahranavard Fast hundertjährige Geschichte Die Liechtensteinische Stiftung wurde mit Inkrafttreten des PGR am 19.02.1926 kodifiziert und blickt damit auf eine fast hundertjährige Geschichte zurück, die vom Wandel geprägt und mit Erfolg gekrönt ist. Während Stiftungen in Liechtenstein zu Anbeginn vor allem für gemeinnützige Zwecke eingesetzt wurden, änderte sich der hauptsächliche Verwendungszweck im Laufe der Zeit. Mittlerweile verfolgen Stiftungen mehrheitlich privatnützige Zwecke und dienen damit vor allem dem Vermögensschutz und -zusammenhalt, wie auch der Nachfolgeplanung und der Steueroptimierung. Was ist eine Liechtensteinische Stiftung und wofür wird sie verwendet? Die Stiftung stellt ein rechtlich und wirtschaftlich verselbstständigtes Zweckvermögen dar, das als Verbandsperson (juristische Person) durch einseitige Willenserklärung des Stifters errichtet wird. Der Stifter widmet das bestimmt bezeichnete Stiftungsvermögen und gibt den außenwirksamen, bestimmt bezeichneten Zweck der Stiftung vor. An diesem Zweck hat sich fortan das gesamte Handeln der Stiftung bzw. ihrer Organe auszurichten. Der Stiftungszweck kann privatnützig, gemeinnützig oder aber gemischt sein. Das Mindestkapital einer liechtensteinischen Stiftung beträgt CHF/EUR/USD 30‘000.00. Ist der teils negativ behaftete Ruf der Liechtensteinischen Stiftungen (noch) gerechtfertigt? Lange Zeit wurden Liechtensteinische Stiftungen gedanklich oft unmittelbar mit Schwarzgeld verbunden. Spätestens seit der erfolgreichen Implementierung der sog. Weißgeldstrategie kommt dieser Assoziation allerdings keine Berechtigung mehr zu. Liechtenstein erfüllt die OECD-Standards, hat unzählige internationale Abkommen unterzeichnet und sichert die Umsetzung dieser Vorgaben auch durch innerstaatliche Gesetzgebung ab. Liechtensteinische Treuhänder unterliegen strengen Sorgfaltspflichtsmassstäben. Sie müssen beispielsweise umfassende Abklärungen zu den Stiftungsbeteiligten sowie den eingebrachten Mitteln treffen und bei der Mittelverwendung ein Augenmerk auf Geldwäsche- und Terrorismusprävention legen. Mit diesen strikten Massnahmen ist es Liechtenstein gelungen, die Stiftung vom berüchtigt konnotierten Vehikel zur international angesehenen Entität zu erheben. Fazit Die Liechtensteinische Stiftung ist vielseitig und flexibel und bietet umfassende Möglichkeiten, um Vermögensplanung, Vermögensschutz und Vermögenszusammenhalt zu erreichen oder gemeinnützige Ziele zu verfolgen. Es ist allerdings ratsam, sich im Rahmen der Gründung umfassend über die Möglichkeiten und individuellen Konsequenzen beraten zu lassen. Dr. Sara Sahranavard ist eingetragene Rechtsanwältin im Fürstentum Liechtenstein und bereits seit über sieben Jahren bei Schwärzler Rechtsanwälte tätig. Sie ist auf das liechtensteinische Stiftungs- und Trustrecht spezialisiert. Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen Auszug. Lesen Sie den vollständigen Artikel auf stiftung-nextgen.at . Externe Links, die auf Seiten außerhalb des Web-Angebots von EMCP führen, sind mit dem Symbol gekennzeichnet. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung.

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Thomas Fahrhöfer gewinnt Burj CEO Award

Der Burj CEO Award in der Kategorie „Healthcare Visionary“ geht an Thomas Fahrhöfer  Vom CEO Club Network Worldwide wird jährlich der Burj CEO Award verliehen. Dieser gilt als der „Oscar der Geschäftswelt“. Die Verleihung in Istanbul am 23. Oktober 2024 stand unter dem Motto „Bridging Continents, Celebrating Excellence“ und würdigte insbesondere CEOs, die einen bedeutenden Beitrag zur Überbrückung globaler Märkte, zur Förderung von Innovationen und zum Wirtschaftswachstum geleistet haben. Der European Media & Content Pool gratuliert seinem Mitglied Thomas Fahrhöfer. Zusammen mit Thomas Fahrhöfer (CS Diagnostics GmbH), Margarete Olesko (Salzburger Apothekerkammer), Otto Jähnl (Universitätssportinstitut Wien) und weiteren Expertinnen & Experten widmet sich EMCP VERTEX-TV und Relations dem Themenfeld Nahrungsergänzungsmittel. Wann sind Einnahmen sinnvoll, welchen Rat gilt es eventuell zu beachten, wie gut funktioniert die kommunikative Schnittstelle zwischen Chemie-Industrie, Apotheken und Ärztinnen & Ärzten? Demnächst auf emcp.org! Your browser does not support JavaScript! JavaScript is needed to display this video player! Wir freuen uns sehr, dass Thomas Fahrhöfer diese internationale Anerkennung erhalten hat! Das PräsidiumDI Dr. Stefan ZAPOTOCKY und Mag. Franz KÖNIGER Sie haben Anregungen zu den Themen Burj CEO Award oder Nahrungsergänzungsmittel?Lassen Sie es uns wissen!

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Vorsorgevollmacht für Vertretungs- und Vermögensfragen

Auszug eines Beitrags von Mag. Philipp Fiala Vorsorgevollmacht als Instrument zur zeitgerechten Regelung von Vertretungs- und Vermögensfragen für den Fall des Verlustes der Einsichtsfähigkeit Ob fortschreitende Demenz, ein plötzlicher Unfall oder eine schleichende Erkrankung – die Gründe für den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit einer Person können vielfältig sein. Unabhängig vom Alter kann es jeden von uns treffen und sei es nur, dass man bewusstlos ins Krankenhaus eingeliefert wird. Hat man nicht vorsorglich geregelt, wer in diesem Fall seine Angelegenheiten und Geschäfte wahrnimmt, führt dies zur Bestellung eines sogenannten gerichtlichen Erwachsenenvertreters (früher: Sachwalter) durch das Pflegschaftsgericht. Damit sind jedoch einige Nachteile verbunden: Meist nimmt die Bestellung einen längeren Zeitraum in Anspruch, zahlreiche Geschäfte bedürfen der (oft langwierigen und mit Gutachtenskosten verbundenen) Genehmigung des Gerichts und für die Tätigkeit des Erwachsenenvertreters fallen oft Kosten an. Sowohl für Privatpersonen, insbesondere aber auch für Unternehmer, ist daher die rechtzeitige Vorsorge für den Fall des Verlust der Entscheidungsfähigkeit unbedingt zu empfehlen, um die rasche Handlungsfähigkeit im Sinne des Betroffenen sicherzustellen und das Unternehmen nicht durch Verzögerungen zu gefährden. Mit der Vorsorgevollmacht (geregelt in den §§ 260 ff ABGB) kann im Vorfeld selbstbestimmt festgelegt werden, wer in welchen Angelegenheiten als Vertreter tätig sein soll. Errichtung und Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht Eine Vorsorgevollmacht kann nur im Vollbesitz der geistigen Kräfte, höchstpersönlich und schriftlich vor einem Notar, Rechtsanwalt oder Erwachsenenschutzverein errichtet werden. Wirksam wird die Vorsorgevollmacht erst dann, wenn die Entscheidungsunfähigkeit als Voraussetzung des Eintritts des Vorsorgefalls ärztlich attestiert und die Wirksamkeit im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) eingetragen wird. Was kann geregelt werden? In der Vorsorgevollmacht kann detailliert festgelegt werden, in welchen Bereichen eine Bevollmächtigung erteilt wird. Entscheidungen über medizinische Maßnahmen und Heilbehandlungen sowie deren Unterlassung, Bestimmung des Wohnorts, Verfügungen über bewegliche wie unbewegliche Vermögenswerte, darunter auch alle Bankwerte, Postvollmacht, und die Ausübung von Stimmrechten in Gesellschafterversammlungen  – der individuellen Gestaltungsfreiheit zur Anpassung an die konkrete Situation des Vorsorgevollmachtgebers sind kaum Grenzen gesetzt.  Wer kann wen bevollmächtigen? Nur Personen, die über eine ausreichende Geschäftsfähigkeit verfügen, können eine Vorsorgevollmacht errichten. Die Vorsorgevollmacht kann spiegelbildlich erfolgen, sofern keine Ausschlussgründe des § 243 Abs 1 Z 2 ABGB jener Person eingeräumt werden, die über eine ausreichende Geschäftsfähigkeit verfügt – mag dies nun die Lebensgefährtin, der Sohn oder der langjährige Geschäftspartner sein. Wann erlischt die Vorsorgevollmacht? Die Vorsorgevollmacht erlischt sowohl durch den Widerruf des Vollmachtgebers oder den Wegfall des Vorsorgefalls als auch im Todesfall des Vollmachtgebers oder sämtlicher Bevollmächtigter. Fazit Die Vorsorgevollmacht ist ein essenzielles Instrument der privaten und unternehmerischen Vorsorge. Sie ermöglicht es, im Fall einer Entscheidungsunfähigkeit die Kontrolle zu behalten und wichtige Entscheidungen durch eine vertrauensvolle Person treffen zu lassen. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer sollten dieses Thema ernst nehmen und frühzeitig entsprechende Regelungen treffen, um im Ernstfall ihre Interessen zu sichern und unnötige langwierige und bürokratische Hürden zu vermeiden. Mag. Philipp Fiala ist öffentlicher Notar in Wels. Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen Auszug. Lesen Sie den vollständigen Artikel auf stiftung-nextgen.at . Externe Links, die auf Seiten außerhalb des Web-Angebots von EMCP führen, sind mit dem Symbol gekennzeichnet. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung.

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Female Future Festival Vienna

Am 10. Oktober fand das Female Future Festival in Wien statt. Business Coach und Brand Consulting-Expertin Doris Zöbl war vor Ort und hat für EMCP Impressionen gesammelt. Vortragende Sabine Gromer beim Female Future Festival, 10. Oktober 2024 / Foto © Doris Zöbl Was nach diesem bunten und inspirierenden Tag bleibt, ist die Erkenntnis, dass wir selbst die Verantwortung für unsere Definitionen von Erfolg und Lebensqualität tragen. – Doris Zöbl Nach dem Festival ist bekanntlich vor dem Festival. Das Female Future Festival wird unter anderem auch an folgenden Terminen und Orten stattfinden: Lesen Sie Doris Zöbls vollständigen Nachbericht hier . Externe Links, die auf Seiten außerhalb des Web-Angebots von EMCP führen, sind mit dem Symbol gekennzeichnet. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung.

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Immobilien-Fachkonferenz der HSLU Hochschule Luzern

Am 15. Mai 2024 in Rotkreuz / Schweiz Das Jahr 2024 ist das Jahr der Opportunitäten – zu diesem Zweck lud Prof. Dr. Michael Trübestein der HSLU Hochschule Luzern zur Fachkonferenz «Real Estate Investment und Asset Management». Im Rahmen der Fachkonferenz wurden aktuelle Themen der direkten und indirekten Immobilienanlage sowie der Investitionen in Infrastruktur beleuchtet. Ferner wurden die aktuellen Erkenntnisse der seit 2014 jährlich durchgeführte Studie zum Real Estate Investment und Asset Management bei (institutionellen) Investoren vorgestellt. Zahlreiche renommierte und führende Expertinnen und Experten aus der nationalen und internationalen Immobilienwirtschaft präsentierten hierfür ihre Erkenntnisse und freuten sich auf den kritischen Austausch mit den Konferenzteilnehmenden. Weitere Informationen zur Konferenz finden Sie auf der Homepage der HSLU . Besuchen Sie gerne unseren Investors’ Channel für spannende Unternehmungen! Externe Links, die auf Seiten außerhalb des Web-Angebots von EMCP führen, sind mit dem Symbol gekennzeichnet. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung.

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