Ein Blick auf GmbH und FlexCo
Das österreichische Gesellschaftsrecht Ein Blick auf GmbH und FlexCo Das österreichische Gesellschaftsrecht bietet Unternehmen vielfältige Möglichkeiten, ihre Rechtsform den jeweiligen Bedürfnissen und Strategien anzupassen. Besonders im Fokus stehen dabei die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH / GesmbH) sowie die seit 2023 gesetzlich verankerte1 Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKap / FlexKapG / FlexCo). Beide Gesellschaftsformen zeichnen sich durch Haftungsbeschränkung der Gesellschafter aus, unterscheiden sich jedoch hinsichtlich Flexibilität und Governance-Strukturen. Jurist und Autor Prof. Dr. Christian Fritz Ein Experte auf dem Gebiet des Gesellschafts- und Unternehmensrechts ist EMCP-Mitglied Prof. Dr. Christian Fritz, Partner der Kanzlei Zumtobel + Kronberger + Rechtsanwälte OG in Salzburg. Prof. Dr. Fritz berät seit vielen Jahren Unternehmen in gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen und hat sich einen Namen als ausgewiesener Kenner der neuen FlexCo gemacht. In seinen Publikationen und Vorträgen betont er, dass die FlexCo ein „wichtiger Schritt hin zu einem innovationsfreundlicheren Unternehmensumfeld“ sei. Zur GmbH als eine der beliebtesten Gesellschaftsformen in Österreich ist nun in fünfter Auflage sein Buch „Die GmbH in der Praxis“ erschienen. EMCP VERTEX-TV hat unter anderem darüber mit Prof. Dr. Christian Fritz gesprochen: Your browser does not support JavaScript! JavaScript is needed to display this video player! Die GmbH bietet also eine klare Trennung zwischen Gesellschaftsvermögen und dem Privatvermögen der Gesellschafter. Sie eignet sich besonders für kleine und mittelständische Unternehmen, die eine stabile und bewährte Rechtsform suchen. Entscheidungsprozesse erfolgen über die Generalversammlung, wobei die Geschäftsführung für die operative Leitung zuständig ist. Mit der Einführung der FlexCo wurde ein modernes Instrument geschaffen, das insbesondere auf die Bedürfnisse von Start-ups, innovativen Unternehmen und wachstumsorientierten Gründern zugeschnitten ist. Die FlexCo erlaubt größere Freiheit bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und der Beteiligungsstruktur. Das Mindeststammkapital beträgt lediglich 10.000 Euro, was die Einstiegshürden deutlich senkt. Letztlich hängt die Entscheidung zwischen GmbH und FlexCo von der Unternehmensstrategie, der Wachstumsdynamik und den Kapitalanforderungen ab. Für Gründer, Investoren und Unternehmer ist eine fundierte rechtliche Beratung entscheidend, um die passende Gesellschaftsform zu wählen und rechtliche Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen. Gesellschaftsrecht umfasst unter anderem auch das Thema Stiftungen.Schauen Sie sich dazu auch die Rückschau zum Stiftungsfrühling 2025 an! Prof. Dr. Christian Fritz zum Thema Stiftungen – demnächst mehr im Gespräch mit EMCP VERTEX-TV! Externe Links, die auf Seiten außerhalb des Web-Angebots von EMCP führen, sind mit dem Symbol (→) gekennzeichnet. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung.
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