
Die THG-Quote in Deutschland und das österreichische Äquivalent, die eQuote, sind in aller Munde. Über diese sollen umweltschädigende Treibhausgase reduziert werden, das Halten eines eAutos wird finanziell entlohnt. Doch wie klimafreundlich ist der Strom, mit dem geladen wird?
Da auch nicht regenerative Quellen, beispielsweise aus Kohlekraftwerken, zum Aufladen von eAutos genutzt werden können, stellt sich die Frage, ob die THG- / eQuote nicht am Ziel des Klimaschutzes vorbeiführt.
Dazu meint Burkhard Schwarz, Berater und Fachmann für regenerative Energien und Betreiber der Plattform thg-vergleichstest.at :
„Das wäre in der Tat an der Sache vorbei. Bei genauerer Überprüfung wird jedoch deutlich, dass der Strommix, also die Zusammensetzung der auch von Elektroautos verbrauchten Energie, als maßgeblich wertbestimmende Größe in die Berechnung der THG-Prämie einfließt. Man muss also die Quote – das vom Umweltbundesamt Deutschland zugeteilte CO2-Äquivalent – von der Prämie – die monetäre Bewertung dieser Quote – inhaltlich trennen. Im Extremfall, also dass der Strommix überhaupt keine regenerativen Anteile enthalten würde, wäre der Wert der Quote gleich Null – es ließe sich also nichts verkaufen. Mit dem Jahreswechsel 2022 / 2023 gab es in Deutschland genau diesen Fall, dass die Prämie aufgrund des schlechter gewordenen Strommixes (mehr fossile Anteile gegenüber Vorjahr) deutlich geringer ausfiel: betrug die Prämie Ende 2022 noch etwa 400€, sank sie zu Jahresbeginn abrupt auf etwa 250€ bis 300€. Auf der anderen Seite wird die Prämie bei theoretisch zu 100% regenerativem Strom im Maximum von der staatlich festgelegten Pönale begrenzt, die Mineralölkonzerne zahlen müssen.”

Burkhard Schwarz
In Österreich wie in Deutschland gilt also gleichermaßen, dass die eQuote, bzw. THG-Quote, durch den Einfluss des Strommixes nur den regenerativen Anteil im Ladestrom fördert.
„Man kann allenfalls monieren, dass der Strommix den gemittelten Durchschnittswert einer ganzen Volkswirtschaft repräsentiert und nicht das ökologische Verbrauchsprofil eines jeden Einzelnen widerspiegelt.”
Da in Österreich erst seit Anfang 2023 Privatpersonen die eQuote beantragen können, sind noch einige Fragen offen. Vor allem die, warum beim privaten Laden der eAuto-Halter der Begünstigte der eQuote ist, beim öffentlichen Laden hingegen der Ladesäulenbetreiber. Hier muss das Klimaschutzministerium in Österreich im Sinne der Gleichstellung aller eAuto-Fahrer noch nachbessern.
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