Law in Motion beleuchtet die Entwicklung des europäischen Rechts in Verbindung mit dem Völkerrecht und dem nationalem Recht.
Im Fokus stehen: Europarecht mit Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und rechtsvergleichende Inhalte.
In mehreren Teilen widmen sich die Themen der Auslegung und der Schutzwirkung von EuGH-Urteilen von allen Rechtsadressaten. Herangezogen werden u. a. ausgewählte Klausuren in Bezug auf EuGH-Rechtsbesprechung, ergänzend dazu die Rechtsauslegungen des Europarechts seitens nationaler Behörden und Gerichte sowie die Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung im Unionsrecht für alle Bürger der Europäischen Union.
Teil 1
I. Begrifflichkeit
- Was versteht man unter der Direktwirkung des EU-Rechts?
- Was ist der Unterschied zwischen vertikaler und horizontaler Direktwirkung?
- Welche Voraussetzungen formulierte der EuGH für die Direktwirkung?
- Was bedeutet der Vorrang (Primacy) des Unionsrechts?
- Welche EuGH-Entscheidungen sind für die Schutzwirkung von EU-Recht von zentraler Bedeutung?
- Was ist eine Verordnung und wie unterscheidet sie sich in ihrer Wirkung von einer Richtlinie?
- Was bedeutet „emanation of the state“ (kurz) und in welchem Kontext ist der Begriff wichtig?
- Was versteht man unter der Staatshaftung nach Francovich?
- Welche Rolle spielt Art. 267 AEUV für die Durchsetzung einheitlicher EU-Rechtsinterpretation?
- Warum kann eine Richtlinie regelmäßig nicht direkt gegen einen privaten Vertragspartner geltend gemacht werden?
Weitere Teile, wie Beispiele zu aktueller Rechtssprechung und Use Cases oder Verfahrenspraxis, werden regelmäßig veröffentlicht.
Gerne nehmen wir Ihre Anregungen und Anmerkungen hier entgegen.