Überblick über die Stiftungslandschaft in Liechtenstein

Auszug eines Beitrags von Dr. Sara Sahranavard

Fast hundertjährige Geschichte

Die Liechtensteinische Stiftung wurde mit Inkrafttreten des PGR am 19.02.1926 kodifiziert und blickt damit auf eine fast hundertjährige Geschichte zurück, die vom Wandel geprägt und mit Erfolg gekrönt ist.

Während Stiftungen in Liechtenstein zu Anbeginn vor allem für gemeinnützige Zwecke eingesetzt wurden, änderte sich der hauptsächliche Verwendungszweck im Laufe der Zeit. Mittlerweile verfolgen Stiftungen mehrheitlich privatnützige Zwecke und dienen damit vor allem dem Vermögensschutz und -zusammenhalt, wie auch der Nachfolgeplanung und der Steueroptimierung.

Was ist eine Liechtensteinische Stiftung und wofür wird sie verwendet?

Die Stiftung stellt ein rechtlich und wirtschaftlich verselbstständigtes Zweckvermögen dar, das als Verbandsperson (juristische Person) durch einseitige Willenserklärung des Stifters errichtet wird.

Der Stifter widmet das bestimmt bezeichnete Stiftungsvermögen und gibt den außenwirksamen, bestimmt bezeichneten Zweck der Stiftung vor. An diesem Zweck hat sich fortan das gesamte Handeln der Stiftung bzw. ihrer Organe auszurichten. Der Stiftungszweck kann privatnützig, gemeinnützig oder aber gemischt sein.

Das Mindestkapital einer liechtensteinischen Stiftung beträgt CHF/EUR/USD 30‘000.00.

Ist der teils negativ behaftete Ruf der Liechtensteinischen Stiftungen (noch) gerechtfertigt?

Lange Zeit wurden Liechtensteinische Stiftungen gedanklich oft unmittelbar mit Schwarzgeld verbunden.

Spätestens seit der erfolgreichen Implementierung der sog. Weißgeldstrategie kommt dieser Assoziation allerdings keine Berechtigung mehr zu. Liechtenstein erfüllt die OECD-Standards, hat unzählige internationale Abkommen unterzeichnet und sichert die Umsetzung dieser Vorgaben auch durch innerstaatliche Gesetzgebung ab. Liechtensteinische Treuhänder unterliegen strengen Sorgfaltspflichtsmassstäben. Sie müssen beispielsweise umfassende Abklärungen zu den Stiftungsbeteiligten sowie den eingebrachten Mitteln treffen und bei der Mittelverwendung ein Augenmerk auf Geldwäsche- und Terrorismusprävention legen. Mit diesen strikten Massnahmen ist es Liechtenstein gelungen, die Stiftung vom berüchtigt konnotierten Vehikel zur international angesehenen Entität zu erheben.

Fazit

Die Liechtensteinische Stiftung ist vielseitig und flexibel und bietet umfassende Möglichkeiten, um Vermögensplanung, Vermögensschutz und Vermögenszusammenhalt zu erreichen oder gemeinnützige Ziele zu verfolgen. Es ist allerdings ratsam, sich im Rahmen der Gründung umfassend über die Möglichkeiten und individuellen Konsequenzen beraten zu lassen.

Dr. Sara Sahranavard ist eingetragene Rechtsanwältin im Fürstentum Liechtenstein und bereits seit über sieben Jahren bei Schwärzler Rechtsanwälte tätig. Sie ist auf das liechtensteinische Stiftungs- und Trustrecht spezialisiert.

Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen Auszug. Lesen Sie den vollständigen Artikel auf stiftung-nextgen.at .


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