Autorenname: ... die fremde Feder

Omnibus-Paket – neue Grenzen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Von Jan-Peter Schacht, Business Advisor im Veränderungs- und Nachhaltigkeitsmanagement Aufweichung der Regulatorik durch das Omnibus-Paket Wird die Veränderung der Geschäftsmodelle zu mehr Nachhaltigkeit jetzt weniger wichtig? Die EU-Kommission hat mit der Ankündigung des „Omnibus-Pakets“ einen Paukenschlag in der Nachhaltigkeitsberichterstattung getan. Fristen zur erstmaligen Berichterstattung werden verschoben, Unternehmenskennzahlen für die Berichterstattung werden angehoben, die zu berichtenden Datenpunkte werden ausgedünnt, zukünftige Detaillierungen in der Berichterstattung werden vollständig verworfen und die Prüfungspflicht wird nur noch eingeschränkt sein müssen. Was ist passiert und was bedeutet dies im Rahmen der Veränderung der Unternehmen zu mehr Nachhaltigkeit? In der letzten Februarwoche 2025 hat die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigt, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung vereinfacht werden soll. Die aktuell geltenden Regelungen der CSRD (Corporate Sustainabilty Reporting Directive), der CSDDD (Corporate Sustainabilty Due Dilligence Directive) sowie der Taxonomie-Verordnung und CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) werden im sogenannten „Omnibus-Paket“ zusammengefasst. Im Einzelnen werden die Mitarbeiter- und Umsatzgrößen, ab denen Unternehmen berichten müssen, angehoben und die Termine der erstmaligen Berichterstattung von Unternehmen, die ab 2025 hätten berichten müssen, um zwei Jahre verschoben. Die geplante sektorspezifische, weitergehende Berichterstattung, welche in den nächsten Jahren sukzessive hätte eingeführt werden sollen, wird komplett gestrichen. In der Lieferkette müssen die berichtspflichtigen Unternehmen nur die direkten Lieferanten in die Berichterstattung einbeziehen und die Berichtszeiträume werden auf fünf Jahre ausgedehnt (ursprünglich jährlich): © Jan-Peter Schacht, www.janpeterschacht.de Die Anzahl der ursprünglich in der zweiten Welle berichtspflichtigen Unternehmen in Europa wird sich um geschätzte 80% reduzieren. Hintergrund dieser Entwicklung ist die aus Sicht der EU und der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich überbordende Regulatorik, welche kleine und mittelgroße Unternehmen (ab 250 Mitarbeiter bzw. in der dritten Welle auch darunter) mit einem erheblichen Berichtsaufwand schlichtweg überfordert hätte. Die zusätzlichen Ressourcen, welche für die Datenerfassung, Dokumentation und Berichterstattung hättenvorgehalten werden müssen, wären auf die Kundenpreise aufgeschlagen worden, was die internationale Wettbewerbsfähigkeit massiv beeinträchtigt hätte. Gleichzeitig wären die Wirtschaftsprüfer überfordert und die internen Abläufe in den Unternehmen erheblich verzögert worden. Weitere Implikationen haben ebenso zur Verschiebung bzw. Streichung beigetragen. Zusätzlich in der regulatorischen „Pipeline“ sind u. a. noch die ESPR (Ecodesign for Sustainable Products Regulation), die GCD (Green Claims Directive) sowie weitere in der Konzeption befindliche Nachhaltigkeitsberichterstattungsvorschriften. Diese erhöhen die Komplexität weiter, derzeit wird ihre Einführung noch nicht in Frage gestellt. Gleichzeitig bleiben aber die generellen Vorgaben der CSRD, welche in der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung festgeschrieben sind und sukzessive in die nationalen Umsetzungsgesetzgebungen übersetzt werden müssen, erhalten. Lediglich die Zeiträume sowie die Unternehmensgrößen, ab denen berichtet werden muss, verschieben sich. Die zu berichtenden Datenpunkte gemäß ESRS werden merklich (ca. 50%) reduziert. Die Prüfungspflicht wird nicht mehr „reasonable“, sondern nur noch „limited assurance“ Anforderungen haben müssen. Auch das wichtige Analysekonzept der Wesentlichkeitsanalyse („Double Materiality“) bleibt erhalten und ist kontinuierlich anzuwenden, um die Veränderung zu mehr Nachhaltigkeit in den Unternehmen nachzuweisen. © Jan-Peter Schacht Was heißt das nun für Unternehmen, und zwar auch für die Unternehmen unterhalb der Berichtsgrenzen? Die aktuell bereits berichtspflichtigen Unternehmen werden weiter ihre Berichterstattung ausbauen, perfektionieren und detaillieren. Umfragen zufolge sind bei den aktuell berichtspflichtigen Unternehmen immer noch nicht alle Unternehmen im Zielzustand. Die Unternehmen, denen jetzt ein zeitlicher Aufschub gewährt wurde, sowie die Unternehmen, die aus der Berichterstattung rausfallen, sollten sich allerdings nicht zu früh freuen. Der Grundgedanke des Green Deal und der Taxonomie-Verordnung ist, dass alle Unternehmen egal welcher Größe sich sukzessive über die Berichtsanforderungen in Richtung von nachhaltig arbeitenden Unternehmen entwickeln sollen. Dies sollte neben der Berichterstattung zum einen über die Transparenzschaffung in den Beziehungen, die sich aus den Lieferketten ergeben (LkSG [für Deutschland = Lieferkettersorgfaltspflichtengesetz] sowie CSDDD), geschehen, aber auch durch die Verpflichtung aller Finanzdienstleister, ihre Gelder immer mehr in ausschließlich nachhaltige Geschäftsmodelle zu kanalisieren. Daher erfahren die Finanzdienstleister für die für sie geltenden regulatorischen Pflichten (u.a. SFDR – Sustainable Financial Disclosure Regulation) keine Erleichterungen. Aus dieser Logik heraus werden sich alle Unternehmen – auch die mittelgroßen und kleineren – trotz der Verschiebung bzw. des Wegfalls mit den Nachhaltigkeitsanforderungen sukzessive auseinandersetzen und ihre Geschäftsmodelle im Hinblick auf Nachhaltigkeit stärker überprüfen bzw. verändern müssen. Dies wird zwar nicht mehr detailliert erfolgen müssen, aber ein Grundverständnis für die Nachhaltigkeitsprinzipien, -methoden und regulatorischen Anforderungen ist unabdingbar. Das Wort „Nachhaltigkeit“ hat in den letzten Jahren erheblich in seiner Anerkennung bei Unternehmen und seiner Wertschätzung in der Gesellschaft gelitten. Dies lag zum einen an der überbordenden Regulatorik, aber auch an der ökonomischen Überlegung, dass die Transformation zu mehr Nachhaltigkeit mit deutlichen Kosten verbunden ist. Letzteres ist richtig und darf nicht verneint werden: Nachhaltigkeitstransformation kostet in den ersten Jahren immer Geld! Es fallen Kosten für die Strategieanpassung, strukturelle und prozessuale Umstellungen, die Ausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für den fälligen Kulturwandel an. Gleichzeitig sollte dieses Investment aus Unternehmersicht als notwendig und wirtschaftlich sinnvoll betrachtet werden. Nachhaltig arbeitende Unternehmen sind renditeträchtiger, langlebiger und in der Stakeholder-Betrachtung interessanter. Ihre Börsenindizessind stabiler, sie sind weniger volatil und werden von Kunden, Mitarbeitern, Lieferanten und den Banken geschätzt. Dies wird in unzähligen wissenschaftlichen Studien, Analystenbeobachtungen und M&A-Reports nachgewiesen. Was ist den Unternehmen daher zu raten? Sie sollten zunächst einmal nicht glauben, dass eine Veränderung zu einem mehr nachhaltig operierenden Unternehmen nicht mehr sinnvoll ist. Das Gegenteil ist der Fall. Sie haben lediglich subjektiv etwas mehr Zeit gewonnen. Diese Zeit sollten sie nutzen und eine Nachhaltigkeitsagenda für sich erstellen. Im Rahmen dieser Nachhaltigkeitsagenda, welche in drei bis vier Monaten erstellt werden kann, werden vier wesentliche Dimensionen adressiert. Es werden die Grundsteine für das Nachhaltigkeits-Reporting (1.) gelegt, aber auch die Inhalte für die interne (2.) und externe (3.) Kommunikation in Richtung aller Stakeholder sowie in Richtung der Banken (4.) festgelegt. Auch wenn man als Unternehmen nicht – oder noch nicht – berichtspflichtig ist, sollte man ein gewisses Grundverständnis der Reporting-Anforderungen haben, denn diese werden unweigerlich durch die Anforderungen, welche sie durch die größeren Lieferanten und Kunden in der Lieferkette treffen, schlagend werden. © Jan-Peter Schacht, www.janpeterschacht.de In vielen Studien wurde nachgewiesen, wie wichtig die unternehmenseigene Definition von Nachhaltigkeit („Purpose“) ist und wie dieser in einen Business Case umgesetzt werden sollte. Es ist ratsam, dass jede Unternehmensführung sich mit den Grundkonzepten der Nachhaltigkeit auseinandersetzt,

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CD-Release „Die Duetten“

Die Wiener Musikgruppe Die Duetten verbindet unterschiedliche Genres – vom Wienerlied über Dialektpop bis hin zum selbsterfundenen Hipster-Chanson – und hat sich in der Musikszene der Hauptstadt seit ihrer Gründung im Jahre 2015 schnell einen Namen gemacht. Nun haben die beiden Frontsängerinnen Isabel Gaber und Michaela Scheider-Khom, komplettiert durch Bernhard Macheiner (Piano und Akkordeon), Alex Meller (Kontrabass) und Martin Weninger (Schlagzeug), ihr zweites Studio-Album veröffentlicht. Zweite Kassa, bitte! Schon der Titel des neuen Albums Zweite Kassa, bitte! verrät die Alltagstauglichkeit der besungenen Themen, die Selbstironie und den Wiener Schmäh der Gruppe und beinhaltet aus ihrem aktuelle Musikkabarettprogramm bekannte Stücke; nun endlich auch auf Platte gepresst. Der European Media & Content Pool war beim CD Release am 24.10.2024 dabei: Ich war selten auf einer so coolen Veranstaltung. Grundsätzlich bin ich kein Kabarett-Fan, wurde aber eines Besseren belehrt. Die Ausgewogenheit zwischen fantastischer Musik und Publikumsunterhaltung hat mich nicht nur überzeugt, sondern auch das besondere Talent der Sängerinnen und der Band hervorgehoben, ein ganz eigenes Stimmungsfeld zu erzeugen. Auch eine Besonderheit der Veranstaltung war die Tatsache, dass der humoristische Charakter der Veranstaltung stetig bis zum Ende hin anstieg und man den Raum mit einer besseren Laune verlassen, als man ihn betreten hat. Ich bin wirklich schwer begeistert – man darf mich wohl jetzt als Fanboy bezeichnen. Konstantin MoritzEMCP Next-Gen OfficerVerantwortlich für Recruiting & Onboarding Der Abend mit den Duetten war einfach magisch! Die beiden und ihre Band schafften es, mit viel Charme und Witz eine ganz besondere Atmosphäre zu zaubern, bei der ich richtig lachen und auch mal innehalten konnte. Ihre Stimmen harmonierten perfekt, und die Leichtigkeit, mit der sie die Bühne beherrschten, machte den Abend zu einem echten Highlight. Ein Erlebnis, das mich tief berührt und begeistert hat! Paul PöltnerGründer der SimplyTokenized GmbHBei EMCP verantwortlich für die Konzeption und Umsetzung der Unternehmungen Digital und Analog im Dialog und HistoCar Assets Ich war so ziemlich einer der Ältesten im Publikum, aber das ist halt so! Das Publikum war begeistert (Standing Ovation und Draufgaben!), und das alleine zählt! Die Lieder waren sehr gut und gingen ins Ohr, die eingefleischten Fans haben den Text eh auswendig gekonnt. Der Humor ist nicht so extrem und zwanghaft in Richtung Kabarett getrimmt wie man es teilweise aus Funk & TV ansonsten kennt. Alles in allem mit der Musik und der Show ein schöner, entspannter Abend mit abschließendem Schunkeln! Peter PöschlInt. Anlagebau, ProjektleiterRennfahrer (Histo Cup)Bei EMCP Projektmanagement und -leitung der Unternehmung HistoCar Assets Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage von Die Duetten www.dieduetten.at . Externe Links, die auf Seiten außerhalb des Web-Angebots von EMCP führen, sind mit dem Symbol gekennzeichnet. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung.

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Die Ausrichtung eines Unternehmens zu mehr Nachhaltigkeit ist keine Pflichtübung!

Von Jan-Peter Schacht, Business Advisor im Veränderungs- und Nachhaltigkeitsmanagement Warum? Weil Nachhaltigkeit in seiner ganzen Komplexität verstanden, jedem Unternehmen substanzielle und wirtschaftliche Sicherheit für seinen Fortbestand über die nächsten Jahrzehnte geben wird. Leider wird Nachhaltigkeit immer mehr als regulatorische Gängelei verstanden, denn als unternehmerische Notwendigkeit. Viele Unternehmen aus allen Branchen haben bereits den Nachweis erbracht, dass man als ganzheitlich nachhaltig arbeitendes Unternehmen wirtschaftlich erfolgreich sein kann. Dies setzt aber die intensive und ernsthafte Auseinandersetzung mit der Nachhaltigkeit aus systemischer Sicht voraus.   Was sind die Erfolgsfaktoren? In verschiedenen Studien wurden diverse Erfolgsfaktoren empirisch erarbeitet. Als erstes wird nach einer vom Management gemeinsam getragenen Definition von Nachhaltigkeit gesucht. Diese Übung mag banal klingen, ist aber die tatsächliche „Eintrittskarte“ in die komplexe Welt der Nachhaltigkeit. Daraus abgeleitet sollten eine Vision sowie die langfristigen Ziele festgelegt werden. Idealerweise erfolgt eine sogenannte „Purpose“-Definition. Es wird deutlich, dass sich richtig verstandene Nachhaltigkeit in Form einer gesellschaftlichen, sozialen und wirtschaftlichen Relevanz zeigt, die vor allem einen ökologischen Impact hat. Die Ausbildung und die Entwicklung eines gewissen Grundverständnisses in den breit angelegten Konzepten der Nachhaltigkeitsüberlegungen sind ebenfalls essenziell, sind doch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Führungskräfte diejenigen, die sukzessive dafür sorgen müssen, dass das Unternehmen sich in seinen Prozessen, seinen Produkten und bei seinen Stakeholdern nachhaltiger aufstellt. Nachdem ein oder mehrere Nachhaltigkeitsframeworks ausgewählt wurden, wird eine Roadmap entwickelt, welche unter relevanten Anpassungen die nächsten Jahre der Umsetzung beschreibt. Um die Veränderung auch wirtschaftlich sinnvoll zu gestalten, wird ein Business Case beschrieben. Aus diesem muss zwingend hervorgehen, dass die Veränderung in den ersten Jahren erst einmal Geld kosten wird. Auf der Führungsebene wird sich eine Führungskultur etablieren müssen, die Nachhaltigkeit honoriert sowie incentiviert und vor allem Innovation fördert. Innovation in Kombination mit der Zusammenarbeit mit allen Stakeholdern sind die Schlüssel zu einer erfolgreichen Transformation. © Jan-Peter Schacht Was sollte man nicht machen? Die Veränderung zu einem nachhaltigeren Unternehmen muss als eine „Reise“ verstanden werden, die niemals endet. Den Zustand einer 100% Nachhaltigkeit im wissenschaftlichen und im operativen Sinn wird es niemals geben. Patagonia, welches als eines der nachhaltigsten Unternehmen angesehen wird, hat diese Überlegung in 2023 in einem bemerkenswerten Social Media Post verkündet und damit zum Nachdenken angeregt. Auch Schnellschüsse sind zu vermeiden. Eine Referenz zu allen bunten UN SDGs auf der Homepage, eine Elektrifizierung des Fuhrparks, Solarpaneele auf dem Dach und Bienenstöcke im Garten machen kein Unternehmen nachhaltig. Dies ist Greenwashing oder wie im Bezug auf die UN SDGs gesagt wird: Green Rainbowing. Was kann man erreichen und warum ist dies wichtig? Mit der sukzessiven Aufstellung des Unternehmens in Richtung eines nachhaltigeren Arbeitens, Produzierens und Wirkens (Impact!) wird das Unternehmen zukunftssicherer und stabiler aufgestellt. Alle Parameter sind derzeit so aufgestellt – und daran wird sich auch nichts mehr ändern -, dass nur nachhaltig aufgestellte Unternehmen langfristig überleben werden. Es sind die Anforderungen der Banken und Versicherer, der Gesetzgeber und last but not least aller sonstigen Stakeholder: der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten sowie aller sozialen Gruppen. Alle erwarten auf kurze bzw. spätestens lange Sicht eine nachvollziehbare und durchdachte Ausrichtung zu mehr Nachhaltigkeit. Schlussendlich sollte es auch der Antrieb eines jeden Unternehmers sein, sich langfristig nachhaltiger seiner Umwelt und der Gesellschaft gegenüber aufzustellen. Wie sollte man vorgehen und was bringt das? Neben der Beachtung der oben erwähnten Erfolgsfaktoren, ist die Entwicklung einer Nachhaltigkeitsagenda empfehlenswert. Diese bildet die Basis für die interne und externe Kommunikation gegenüber allen Stakeholdern. Sie ist das Fundament für die bilanzielle Berichterstattung und sorgt für Transparenz in der Bankenkommunikation. In der Nachhaltigkeitsagenda werden nach intensiven Diskussionen auf der Unternehmens-leitungsebene die Vision, der Purpose und die langfristigen Nachhaltigkeitsziele formuliert. Diese werden operativ heruntergebrochen und die Governance entsprechend angepasst. Zusätzlich erfolgt die Formulierung der Kommunikationsinhalte, welche die Veränderung nach innen und nach außen erklärt. Eine Nachhaltigkeitsagenda ist somit das Framework, welches die Veränderung der nächsten Jahre beschreibt und die Inhalte der Veränderung nachvollziehbar detailliert. Was darf man nicht erwarten? Die Veränderung zu einem nachhaltigen Unternehmen wird niemals enden und darf daher nicht als klassisches Projekt verstanden werden, bei dem sich die Erfolge schnell einstellen. Es werden sich sukzessive Erfolge einstellen, diese können aber auch immer wieder von Rückschlägen unterbrochen werden. Die Transformation wird Geld, Zeit und intensive Auseinandersetzungen erfordern, keine Veränderung der letzten Jahrzehnte war und ist so komplex. An den vielen Erfolgsgeschichten von Unternehmen, die sich auf die Reise gemacht haben, kann man sehen, was alles möglich ist. Die wichtigste Botschaft aber lautet, dass Unternehmen, die sich nachhaltiger aufstellen, wirtschaftlich erfolgreich sein können und werden.  Zum Autor: Jan-Peter Schacht ist ein international erfahrener Berater, Projektleiter, Interim Manager und Business Advisor. Er berät seit über 28 Jahren kleine Unternehmen bis hin zu internationalen Großkonzernen in diversen Industrien zum Thema Veränderungs- und Nachhaltigkeitsmanagement. Erfahren Sie hier mehr über Jan-Peter Schacht. Externe Links, die auf Seiten außerhalb des Web-Angebots von EMCP führen, sind mit dem Symbol gekennzeichnet. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung.

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Vermeidung des Zugriffs Dritter auf das Stiftungsvermögen

Auszug eines Beitrags von DDr. Alexander Hasch. Asset Protection Ziel der Asset Protection bei Privatstiftungen ist es, das Stiftungsvermögen von einem mit einem persönlichen Haftungsrisiko belasteten Stifter und/oder Begünstigten zu trennen und somit bestmöglich vor unerwünschten Zugriffen Dritter zu schützen. Der gegenständliche Beitrag setzt sich mit Ansätzen und Möglichkeiten auseinander, wie eine Stiftungserklärung ausgestaltet werden kann, um das Stiftungsvermögen bestmöglich vor solchen unerwünschten Zugriffen von außen zu sichern. 1. Verzicht auf Stifterrechte In der Praxis behalten sich Stifter in der Stiftungserklärung regelmäßig Änderungs- und/oder Widerrufsrechte vor, um sich Einflussmöglichkeiten in Bezug auf das gewidmete Vermögen zu sichern. Allerdings wird das Prinzip der vollständigen Trennung des Stiftungsvermögens vom Stifter aufgeweicht und mitunter nicht verwirklicht, wenn sich der Stifter das Recht der Änderung der Stiftungserklärung oder gar das Widerrufsrecht vorbehält, zumal er dadurch das Zugriffsrecht auf das gewidmete Vermögen nicht verliert. 2. Zustimmungsrechte des Stiftungsbeirats mit „Beharrungsrecht“ des Stiftungsvorstandes Es ist auch nachvollziehbar, dass Stifter und/oder Begünstigte nicht gänzlich auf ihre Rechte und somit die Kontrolle über das Stiftungsvermögen verzichten möchten. Eine bewährte Option, um sich als Stifter/Begünstigte eine gewisse Einfluss- bzw. Kontrollmöglichkeit im stiftungsrechtlich zulässigen Rahmen vorzubehalten und gleichzeitig das Exekutionsrisiko gering zu halten, ist die Aufnahme umfassender Zustimmungsrechte eines Stiftungsbeirates mit gleichzeitigem „Beharrungsrecht“ des Stiftungsvorstandes in der Stiftungserklärung. 3. Kein Rechtsanspruch auf Zuwendung für Begünstigte Gerade in älteren Stiftungsurkunden fällt auf, dass Begünstigten immer wieder ein „Rechtsanspruch auf Zuwendung“ eingeräumt wird, der einen pfändbaren vermögensrechtlichen Anspruch darstellt. Das kann angesichts der Exekutionssicherheit der Privatstiftung ein großer Nachteil sein. Um einen Gläubigerzugriff entsprechend zu vermeiden, empfiehlt es sich, einen solchen Rechtsanspruch der Begünstigten auszuschließen und Begünstigtenansprüche so zu gestalten, dass diese erst dann einen Rechtsanspruch darstellen, wenn der Stiftungsvorstand einen konkreten Zuwendungsbeschluss gefasst hat. Bis zu jenem Zeitpunkt, an dem ein solcher Zuwendungsbeschluss gefasst wird, liegt kein pfändbarer Anspruch vor, weil die bloße Stellung als Begünstigter keinen (monetären) Wert hat. Es ist allerdings zu beachten, dass dies allenfalls unerwünschte pflichtteilsrechtliche Auswirkungen haben kann. 4. Nichtgewährung von Zuwendungen unter bestimmten Umständen Ein weiterer Ansatz, das Stiftungsvermögen bestmöglich vor Zugriffen Dritter zu schützen, kann darin bestehen, Zuwendungen an Begünstigte unter bestimmten Umständen nicht zu gewähren oder nur dann zu gewähren, wenn der Stiftungsvorstand mit Zustimmung des Beirats und in Kenntnis der Umstände die Zuwendung explizit gewährt. 5. Exkurs: Vollstreckungsprivileg der Begünstigten einer liechtensteinischen Familienstiftung Präventive Rechtsgestaltungen, wie beispielsweise ein Ausschluss der Begünstigten im Falle von Vollstreckungsverfahren, können nach österreichischem Recht gläubigerschädigend und sittenwidrig sein. Im Gegensatz dazu, räumt das liechtensteinische Recht dem Stifter bei (reinen und gemischten) liechtensteinischen Familienstiftungen die Möglichkeit ein, ein sogenanntes Vollstreckungsprivileg vorzusehen. Die unmittelbare Wirkung dieses Vollstreckungsprivilegs besteht darin, dass Gläubiger der Begünstigten weder im Wege der Exekution noch auf dem Insolvenzweg auf die von den Begünstigten unentgeltlich erlangten Begünstigungsberechtigungen oder Anwartschaftsberechtigungen bzw. einzelne Ansprüche daraus zugreifen können. 6. Fazit Die im Beitrag aufgezeigten Ansätze und Optionen können in der Praxis maßgeblich dazu beitragen, eine Privatstiftung auf Ebene der Stiftungserklärung möglichst exekutionssicher auszugestalten und so das Stiftungsvermögen bestmöglich vor unerwünschten Zugriffen Dritter zu schützen. Die relevanten Bestimmungen in Sachen der Asset Protection sind allerdings immer einzelfallbezogen zu bewerten und die Grenzen der Rechtsmissbräuchlichkeit zu beachten. DDr. Alexander Hasch ist seit 1989 Rechtsanwalt, Gründungspartner der HASCH UND PARTNER Rechtsanwälte GmbH und seit 2001 Lektor an der Universität Linz. Daneben ist er Vortragender sowie Autor zahlreicher Fachpublikationen. Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen Auszug.Lesen Sie den vollständigen Artikel auf stiftung-nextgen.at . Externe Links, die auf Seiten außerhalb des Web-Angebots von EMCP führen, sind mit dem Symbol gekennzeichnet. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung.

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Die Mineralölindustrie auf den Spuren des Abgas-Skandals?

Von Burkhard Schwarz, Unternehmer und Betreiber der Plattform thg-vergleichstest.at Ein Betrugsverdacht in der Mineralölindustrie könnte ähnliche Ausmaße wie der Abgas-Skandal der Automobilindustrie annehmen. Nur dieses Mal sind Fahrerinnen und Fahrer von Elektro- und Verbrennerfahrzeugen gleichermaßen betroffen, denn beide zahlen für die Praktiken der Öl-Multies: Verbrenner über den Biospritpreis an der Tankstelle und E-Autos indirekt durch die um drei Viertel gesunkene THG-Prämie. Die Differenz vereinnahmen Shell, BP, OMV & Co. als Gewinn. Es wurde Strafanzeige vom Umweltbundesamt gestellt – spät, aber immerhin. Hintergrund Die Mineralölindustrie muss nach den Klimaschutzgesetzen Emissionsreduktionen für ihre Kraftstoffe erbringen. Das kann entweder über den Einsatz von Biokraftstoffen, den Ankauf von THG-Quoten von Elektroautos oder über geförderte Klimaschutzprojekte in China geschehen (wir berichteten). Medienrecherchen haben nun ergeben, dass viele dieser Projekte im Reich der Mitte nur auf dem Papier existieren; Ölkonzerne haben ihre Klimaschutzpflichten allem Anschein nach mit vorgetäuschten Projekten erfüllt – mittlerweile informiert auch der Deutsche Bundestag. Auch wenn sich die Untersuchungen zunächst auf Deutschland beziehen, könnte Österreich ebenso betroffen sein – denn auch hier ist die THG-Quote Anfang dieses Jahres im Wert drastisch eingebrochen. Burkhard Schwarz, Plattformbetreiber thg-vergleichstest.at Prekäre Situation Aufgrund scheinbar nachlässiger Prüfungen dieser Projekte durch das deutsche Umweltbundesamt und anerkannte Prüfinstitute fiel der Betrug erst dann auf, als sich ein chinesisches Unternehmen bei der Behörde meldete und mitteilte, seine Anlagen würden ohne seine Kenntnis als Klimaschutzprojekt im Ausland gelten. Hier kommen im Grunde drei Probleme zusammen: Die kriminelle Energie der Mineralölunternehmen, die Fahrlässigkeit prüfender Behörden & Institute und das Interesse aller drei, Fehler über lange Zeit zu verbergen. Denn: Die ersten Berichte über Unregelmäßigkeiten gab es bereits vor anderthalb Jahren, als der Wert der THG-Quote plötzlich und unerwartet in Deutschland einbrach. Entstandener Schaden Die klimapolitische Wirkung der THG-Quote wurde massiv untergraben. Fälschlich angerechnete THG-Reduzierungen waren günstiger als legitime Quoten. Elektrofahrzeughalterinnen und -halter erzielten geringere Erlöse bei der THG-Prämie, das Förderinstrument der Elektromobilität wurde erheblich geschwächt, während Fahrerinnen und Fahrer von Verbrennern und im Übrigen auch Heizölkundinnen und -kunden für Klimaschutzprojekte zahlen, die es nicht gibt. Zum Autor: Burkhard Schwarz ist Ingenieur für Elektrotechnik und Fachmann für regenerative Energien. Als Pionier der Photovoltaik und Elektromobilität betreibt er unter anderem die Vergleichsplattform thg-vergleichstest.at  zur Beantragung der THG-ePrämie in Österreich. Fußnoten Externe Links, die auf Seiten außerhalb des Web-Angebots von EMCP führen, sind mit dem Symbol gekennzeichnet. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung.

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Soziale Bedürfnisse in der Arbeitswelt

Nahrungsversorgung, Sicherheit, Gesundheit. Diese und viele weitere Punkte sind zentrale Begriffe mehrerer Ebenen eines sozialpsychologischen Modells, das Abraham Maslow erstmals im Jahre 1943 vorstellte und stetig weiterentwickelte. Auf halber Höhe dieser Maslow’schen Bedürfnispyramide befindet sich die Ebene der Sozialen Bedürfnisse, die der Mensch befriedigen möchte, sobald die vorherigen Ebenen Physische Bedürfnisse und Sicherheitsbedürfnisse gesichert sind. In der Studie Longing for Belonging – Wie verbunden sind wir in der flexiblen Arbeitswelt? untersuchen Karin Krobath, Sabine Zinke und Wolfgang Berger, wie sich diese auf die Notwendigkeit und Gestaltung von zwischenmenschlichen Beziehungen, Zugehörigkeit, Akzeptanz und sozialer Interaktion am Arbeitsplatz auswirken. Your browser does not support JavaScript! JavaScript is needed to display this video player! Mehr aus dem gesamten Gespräch mit Wolfgang Berger, Co-Autor der Studie “Longing for Belonging”, in Kürze! Das Ergebnis anhand von 355 teilnehmenden und vorwiegend in den Bereichen Personal, Strategie, Unternehmensführung, Marketing und Kommunikation tätigen Personen lässt vor allem folgende Rückschlüsse mit einer großen Gemeinsamkeit zu: Verbundenheit zum Unternehmen als Schlüssel zum Erfolg. Dabei spielt auch die Flexibilisierung der Arbeitswelt eine große Rolle, die in den letzten Jahren stetig zugenommen hat. Die Studie zeigt auf, dass sich diese Beweglichkeit positiv auf die Unternehmenskultur auswirkt und sich dadurch für die Hälfte der Befragten keine Veränderung der Verbundenheit ergeben hat. Eine weitere Folge ist, dass Home-Office angekommen und zur Regel geworden ist. Virtuelle Meetings werden zwar weniger persönlich als das analoge Meeting-Format wahrgenommen, dafür punkten sie mit Effizienz. Sie wollen mehr über die Auswirkungen auf die Verbundenheit zum Unternehmen erfahren? Lesen Sie hier die im September 2023 veröffentlichten Studienergebnisse. Wie nehmen Sie die Flexibilisierung der Arbeitswelt wahr? Wir freuen uns auf Ihren Input! Dieser Beitrag erschien ursprünglich am 12. Dezember 2023 und wurde am 07. Juni 2024 aktualisiert. Fußnote Externe Links, die auf Seiten außerhalb des Web-Angebots von EMCP führen, sind mit dem Symbol gekennzeichnet. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung.

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Rückblick: Immobilienkonferenz HSLU Luzern

Ein Artikel von Joël Ettlin, Wissenschaftlicher Mitarbeiter der HSLU Hochschule Luzern Konferenz «Real Estate Investment und Asset Management» vom 15.05.2024 Direkte und indirekte Immobilienanlagen sowie Investitionen in Infrastruktur gewinnen zunehmend an Bedeutung. Die diesjährige Fachkonferenz beleuchtete diese Themen und stellte die Ergebnisse der seit 2014 durchgeführten Studie zum Real Estate Investment und Asset Management vor. Der Schwerpunkt lag auf Manage-to-Green / Stranded Assets und den daraus resultierenden Chancen in nationalen und internationalen Märkten. Die aktuelle Studie über «Real Estate Investment und Asset Management» basiert auf einer Umfrage unter 78 Schweizer Institutionen mit einem Kapitalanlagevolumen von CHF 364 Milliarden und einem Immobilienanlagevolumen von CHF 141 Milliarden. Prof. Dr. Michael Trübestein präsentierte eine detaillierte Analyse des Investitionsverhaltens und unterstrich die hohe Marktabdeckung bei Schweizer Pensionskassen. Zahlreiche Gastsprecherinnen und Gastsprecher referierten zu Themen wie: An die Vorträge anschließende Paneldiskussionen gingen näher auf Marktsituation, Megatrends, Investment-Strategien und andere ein, Workshops beschäftigten sich intensiv mit der Tokenisierung im Immobilienbereich und den Herausforderungen bei Immobilieninvestments. Lesen Sie den gesamten Rückblick im Original von Joël Ettlin auf der Homepage der HSLU . Besuchen Sie gerne unseren Investors’ Channel für spannende Unternehmungen! Externe Links, die auf Seiten außerhalb des Web-Angebots von EMCP führen, sind mit dem Symbol gekennzeichnet. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung.

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Die zweifelhaften Geschäfte mit Biokraftstoffen

Prämien fürs Elektroautofahren wie die THG-Quote (Treibhausgas-Minderungsquote) haben das Bewusstsein für Biokraftstoffe und deren Ökobilanz in der Öffentlichkeit zuletzt deutlich erhöht.  Denn auch diese können sich Mineralölunternehmen auf die Ziele ihrer Treibhausgas-Minderungsverpflichtung anrechnen lassen. Wir berichteten bereits darüber, dass die THG-Quote als Klimaschutzinstrument der Bundesregierungen in Deutschland und Österreich darauf abzielt, mehr erneuerbare Energie im Verkehr zu nutzen, also die klimaschädlichen Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren und so die Klimaziele bis 2030 zu erreichen. Verständlich, dass Biokraftstoffe begrifflich positive Assoziationen zu Umweltschutz und Klimawende herstellen, wo wir doch in diesem Zusammenhang zuerst an heimisches Rapsöl aus nachhaltigem Bioanbau denken, das unseren Kraftstoffen für den Verkehr beigemischt wird. Aber weit gefehlt: Erfinderisch und gewinnorientiert wie die Mineralölindustrie ist, importiert sie lieber in großen Mengen billiges Palmöl aus Monokulturen in Indonesien und Altspeisefett über China nach Europa – weil es rentabler ist als der Ankauf von THG-Quoten. Bereits vor dem Schiffstransport werden diese „nachhaltigen“ Biokraftstoffe unerlaubt zu HVO (hydrierten Pflanzenölen) umdeklariert, da der Einsatz von Palmöl hier unterdessen verboten ist. Wie man aus Fachkreisen hört, konnten sich die Ölkonzerne in Deutschland so einen Puffer von rund sechs Millionen Tonnen Kohlendioxid-Einsparung schaffen, was in etwa 30 Prozent des Einsparziels für 2024 ausmacht.  Burkhard Schwarz, Plattformbetreiber thg-vergleichstest.at Diese Marktverwerfungen stellen eine erhebliche Belastung dar und sind vor allem ökologisch mehr als fragwürdig. Denn die Frachter, die uns das braune „Frittenfett“ aus China bringen, schippern nicht mit Bio-Diesel über die Weltmeere, sondern mit fossilen Kraftstoffen. Zudem erfordern die Altspeisefette, die oftmals unerwünschte Verunreinigungen wie Lebens- oder Putzmittelreste enthalten, aufwändige Reinigungsprozesse, bevor sie genutzt werden können. Doch damit nicht genug: Das sogenannte Brown Grease (braunes Fett) gilt gemäß EU-weiter Erneuerbaren-Energien-Richtlinie als „fortschrittlicher Biokraftstoff” und kann deshalb bei der Beimischung von Biodiesel sogar doppelt angerechnet werden. Dieses Schlupfloch wird von Fachverbänden stark kritisiert und hat in den Niederlanden dazu geführt, dass Brown Grease seit 2023 nicht mehr als fortschrittlicher Biokraftstoff anrechenbar ist. Doch nicht so in Deutschland und Österreich – hier sehen die Gesetzgeber zwar Hinweise auf mögliche Betrugsfälle, aber keinen weiteren Handlungsbedarf. Stattdessen wurde herkömmlicher Bio-Sprit aus landwirtschaftlichem Anbau, also beispielsweise unser heimischer Bio-Raps, vergangenes Jahr in der Anrechnung auf die Treibhausgasminderung gedeckelt, die genannten „fortschrittlichen Biokraftstoffe“ hingegen nicht. In der Summe ein ökologisches Desaster!  Zum Autor: Burkhard Schwarz ist Ingenieur für Elektrotechnik und Fachmann für regenerative Energien. Als Pionier der Photovoltaik und Elektromobilität betreibt er unter anderem die Vergleichsplattform thg-vergleichstest.at  zur Beantragung der THG-ePrämie in Österreich.

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Warum man Geld fürs Stromtanken erhält

Von Burkhard Schwarz, Gründer der Plattform thg-vergleichstest.at . Dass es beim Kauf eines Elektroautos in Österreich eine Einmalprämie gibt, dürfte weithin bekannt sein. Neu ist hingegen eine zusätzliche jährliche ePrämie für den Betrieb eines vollelektrischen Fahrzeugs in Höhe von pauschal 400 Euro pro Jahr. Wir hatten bereits mehrfach darüber berichtet. Die THG-eQuote ist Klimaschutz-Instrument der österreichischen Bundesregierung, das darauf abzielt, die klimaschädlichen Treibhausgas-Emissionen im Verkehrsbereich zu reduzieren und so die nationalen Klimaziele bis 2030 zu erreichen. In einer kürzlich erschienenen Ausgabe brachte die österreichische Tageszeitung Kurier einen Hintergrundbeitrag zur THG-Prämie . Der Beitrag erläutert, wie die THG-Prämie funktioniert, warum man sie nicht einfach selbst beantragen kann und welche Unterschiede es bei den Angeboten der Zwischenhändler gibt. Der Beitrag erklärt zudem, warum Biokraftstoffe derzeit die THG-Prämienhöhe fallen lassen und behandelt auch die ethische Seite des Zertifikatehandels. Burkhard Schwarz, Plattformbetreiber thg-vergleichstest.at Daneben ist im letzten Jahr in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband eMobility Austria (BVe) und den Wirtschaftskammern Österreichs (WKO) ein Vergleichsportal entstanden (siehe Infobox) das auch über den WKO-Ratgeber E-Mobilität erreichbar ist. Auf dieser werbefreien und anbieterunabhängigen Plattform werden die TOP-Anbieter Österreichs objektiv nach einheitlichen Kriterien verglichen und in einem Ranking nach garantierter Auszahlungshöhe gegenübergestellt. So kann jeder Elektroautofahrer leicht erkennen, welcher Anbieter zurzeit das beste Angebot macht. Dieses Angebot ist dann aus der Vergleichsliste direkt aufrufbar. Zum Autor: Burkhard Schwarz ist Ingenieur für Elektrotechnik und Fachmann für regenerative Energien. Als Pionier der Photovoltaik und Elektromobilität betreibt er unter anderem die Vergleichsplattform thg-vergleichstest.at  zur Beantragung der THG-ePrämie in Österreich.

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