Bieter-Entscheidungen des EuGH

A. Concordia Bus Finland (C‑513/99, 17.09.2002)

Leitsatz: Zuschlagskriterien dürfen über den bloßen Preis hinausgehen, insbesondere auch umweltbezogene Kriterien (hier: Emissionen, Lärm), wenn sie

  1. mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängen,
  2. dem Auftraggeber keine unbeschränkte Wahlfreiheit geben,
  3. ausdrücklich bekannt gemacht sind und
  4. die Grundprinzipien des Unionsrechts wahren.

Diese Entscheidung ist der Grundstein des modernen Bestbieter-/MEAT-Verständnisses. 

B. EVN AG / Wienstrom (C‑448/01, 04.12.2003)

Eigentümer: Staat

Leitsatz: Umweltbezogene Zuschlagskriterien sind zulässig, aber sie müssen objektiv überprüfbar, transparent und mit dem Auftragsgegenstand verknüpft sein.

Der EuGH verschärft hier die Anforderungen an die Nachprüfbarkeit qualitativer bzw. ökologischer Kriterien.

 C. SIAC Construction (C‑19/00, 18.10.2001)

Leitsatz: Der öffentliche Auftraggeber hat bei der Bewertung des „wirtschaftlich günstigsten Angebots“ einen Beurteilungsspielraum, aber nur innerhalb vorab festgelegter, objektiver Zuschlagskriterien. 

D. Lianakis (C‑532/06, 24.01.2008)

Leitsatz: Strikte Trennung zwischen Eignungskriterien (Wer darf teilnehmen?) und Zuschlagskriterien (Welches Angebot gewinnt?)

Kriterien wie Erfahrung des Bieters, Personalbestand, Ausstattung sind grundsätzlich Eignungskriterien, nicht Zuschlagskriterien. 

E. Ambisig (C‑601/13, 26.03.2015)

Leitsatz: Bei bestimmten geistig-schöpferischen / wissensintensiven Dienstleistungen kann die Qualität des konkret eingesetzten Teams (Qualifikation, Erfahrung der tatsächlich vorgesehenen Personen) ausnahmsweise als Zuschlagskriterium zulässig sein, wenn sie die Qualität der Leistung unmittelbar beeinflusst. 

  • Nicht die abstrakte Unternehmens-Erfahrung, aber die Qualität des konkret für den Auftrag eingesetzten Personals kann zuschlagsrelevant sein.
  • Diese Linie wurde später in Art. 67 Abs. 2 lit. b RL 2014/24/EU kodifiziert: Qualifikation/Erfahrung des eingesetzten Personals, wenn sie erheblichen Einfluss auf die Leistung hat.
  • https://rdb.manz.at/document/eu.62013CJ0601 (→)

F. Montte (C‑546/16, 20.09.2018)

Leitsatz: Ein Auftraggeber darf qualitative Zuschlagskriterien mit Mindestschwellen / Ausschlussgrenzen verbinden (zB Mindestpunkte in der Qualitätsbewertung), wenn das transparent und sachlich gerechtfertigt ist. 

G. Mara (C‑769/23, 10.07.2025)

Leitsatz (aktuell sehr wichtig): Der EuGH bestätigt, dass Mitgliedstaaten unionsrechtlich vorsehen dürfen, dass der Zuschlag nicht allein nach Preis/Kosten erfolgen darf bzw. dass Preis allein in bestimmten Bereichen ausgeschlossen wird. Das stützt direkt die Ermächtigung in Art. 67 Abs. 2 RL 2014/24/EU. 

Die aktuell wichtigste Entscheidung:

  • EU-Recht erlaubt nationale Regeln zugunsten des Bestbieterprinzips.
  • Ein nationaler Gesetzgeber (wie Österreich) darf arbeitsintensive, qualitätsrelevante Leistungen dem reinen Billigstbieteransatz entziehen.
  • https://rdb.manz.at/document/eu.62023CN0769 (→)

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