Zur Übertragung stiller Reserven bei Privatstiftungen
Privatstiftungen können unter bestimmten Vorraussetzungen Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft auf eine neu angeschaffte Kapitalgesellschaft übertragen. Dies hat den Vorteil, dass der Veräußerungsüberschuss nicht der Zwischensteuer unterliegt und die Übertragung der stillen Reserven zu einer Verminderung der Anschaffungskosten führt.
In den letzten Tagen wurde die Entscheidung des VwGH bekannt, wonach die Übertragung stiller Reserven bei Privatstiftungen im Rahmen einer Kapitalerhöhung an einer bereits bestehenden, 100-%-Tochtergesellschaft nicht (mehr) möglich ist. Die Vorgangsweise der Finanzverwaltung bei Ersatzinvestitionen ist derzeit noch nicht geklärt.
Was bedeutet die Entscheidung des VwGH und welche Konsequenzen hat diese auf Stiftungen? Lesen Sie den kompletten Beitrag von Mag. Stefan Kulischek, Geschäftsführer bei Ernst & Young, auf stiftung-nextgen.at !