Haftung des Stiftungsvorstandes

Jeden Tag müssen Vorstände wesentliche Entscheidungen in ihren Stiftungen treffen. Dies sind etwa Fragen der Vermögensveranlagung, der Immobilienverwaltung oder auch strategische Entscheidungen für das in der Stiftung beheimatete Unternehmen. Bei all diesen Überlegungen ist der Vorstand an den Stiftungszweck und gesetzliche Vorgaben gebunden. Dies bedeutet, dass Sie Ihren Vorständen bedeutende Aufgaben und Pflichten übertragen haben. 

In der ersten Stiftergeneration werden die Aufgaben häufig unter Mitwirkung des Stifters erfüllt. Dies geht zumeist gut, bis die Stiftergeneration plötzlich nicht mehr das Interesse an der Gebarung der Stiftung oder auch die Kraft an der Mitwirkung hat; dann bekommt der Gedanke an die Haftung und Verantwortung der Vorstände eine neue Bedeutung. Bereits leichte Fahrlässigkeit genügt, um Haftung zu begründen.

Mit einfachen Prozessen in der Stiftung helfen Sie Ihrer Familie und Ihren Vorständen. In einem neuen Beitrag auf stiftung-nextgen erklärt DDr. Alexander Hasch das Haftungsthema mit einfachen und klaren Worten.

Lesen Sie den gesamten Beitrag von DDr. Alexander Hasch unter stiftungsfruehling.at .

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