Liechtenstein

Family und Foundation Governance

Auszug eines Beitrags von Mag. Manfred Wieland von stiftung-nextgen Familienverfassungen und Stiftungsgovernance als Basis für das Miteinander von Generationen und Stämmen Privatstiftungen sind grundsätzlich ein effektives Instrument zur Bewahrung und Weitergabe von Vermögen. Die Konsequenzen sind jedoch weitreichend, da sich der Stifter vom Vermögen trennt und dieses in einen eigenen Rechtsträger eingebracht wird. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Vermögen nicht mehr zersplittert werden kann und so der Zusammenhalt für nächste Generationen ermöglicht wird. Wesentlich ist, dass bei Gründung dem Willen des Stifters Rechnung getragen wird, gleichzeitig aber auch die notwendige Flexibilität bestehen bleibt, dynamisch und wirtschaftlich agieren zu können. Daher kommen einer umfangreichen Analyse und Dokumentation des Stiftungszwecks und klarer Ausformulierung der Stiftungsdokumente erhebliche Bedeutung zu. Wie lautet die Vision Ihrer Stiftung? Privatstiftungen spielen eine immer bedeutendere Rolle bei der Gestaltung einer positiven Zukunft. Doch warum ist es für Privatstiftungen so wichtig, eine klare Vision zu haben? Eine Vision dient als Kompass für eine Privatstiftung. Sie verleiht Sinn und Richtung, inspiriert zu Handeln und ermöglicht es, langfristige Ziele zu definieren. Ohne eine klare Vision besteht die Gefahr, dass eine Stiftung in der Beliebigkeit verloren geht, ihre Wirkung verringert und letztendlich ihre Mission nicht erfüllt. Governance für Stiftungen Eine Governance Ordnung dient dazu, den Übergang problemlos zu gestalten und so den Erfolg langfristig abzusichern. Erfolgreiche Governance Überlegungen brauchen Zeit, weswegen man sich diesem Thema frühzeitig und ohne Stress nähern sollte. Offenheit, Ehrlichkeit und Vertrauen sollte im Mittelpunkt bei der Erarbeitung von Governance Regeln stehen. Fazit Durch einen professionellen Prozess, der alle Familienmitglieder einbindet und diese mit deren Vorstellungen abholt, schafft man Vertrauen und erarbeitet eine gemeinsame Basis. Damit erreichen wir ein Mehr an Qualität und damit ein Mehr an Zufriedenheit aller Stiftungsmitwirkenden! Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen Auszug. Lesen Sie den vollständigen Artikel auf stiftung-nextgen.at . Externe Links, die auf Seiten außerhalb des Web-Angebots von EMCP führen, sind mit dem Symbol gekennzeichnet. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung.

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Stiftungsmonitor 2024: Ergebnisse

Auszug eines Beitrags von Mag. Manfred Wieland Umfrage Über 300 Personen nahmen an der aktuellen Umfrage der stiftung-nextgen teil. Mehr als 10 % aller Stiftungen in Österreich gaben Antworten auf Fragen rund um das Stiftungswesen. Die Antworten des Stiftungsmonitors werden drei Themenkreisen zugeordnet: Conclusio Die Antworten des Stiftungsmonitors ’24 zeigen auf, dass in unterschiedlichen Bereichen des Stiftungslebens Gesprächsbedarf besteht. Themen wie Familienverfassungen, Controlling und Stiftungsanalysen werden 2025 stärker im Fokus von Stiftungen stehen müssen. Gesamte Ergebnisse des Stiftungsmonitor ’24Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen Auszug. Lesen Sie den vollständigen Artikel auf stiftung-nextgen.at . Externe Links, die auf Seiten außerhalb des Web-Angebots von EMCP führen, sind mit dem Symbol gekennzeichnet. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung.

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Überblick über die Stiftungslandschaft in Liechtenstein

Auszug eines Beitrags von Dr. Sara Sahranavard Fast hundertjährige Geschichte Die Liechtensteinische Stiftung wurde mit Inkrafttreten des PGR am 19.02.1926 kodifiziert und blickt damit auf eine fast hundertjährige Geschichte zurück, die vom Wandel geprägt und mit Erfolg gekrönt ist. Während Stiftungen in Liechtenstein zu Anbeginn vor allem für gemeinnützige Zwecke eingesetzt wurden, änderte sich der hauptsächliche Verwendungszweck im Laufe der Zeit. Mittlerweile verfolgen Stiftungen mehrheitlich privatnützige Zwecke und dienen damit vor allem dem Vermögensschutz und -zusammenhalt, wie auch der Nachfolgeplanung und der Steueroptimierung. Was ist eine Liechtensteinische Stiftung und wofür wird sie verwendet? Die Stiftung stellt ein rechtlich und wirtschaftlich verselbstständigtes Zweckvermögen dar, das als Verbandsperson (juristische Person) durch einseitige Willenserklärung des Stifters errichtet wird. Der Stifter widmet das bestimmt bezeichnete Stiftungsvermögen und gibt den außenwirksamen, bestimmt bezeichneten Zweck der Stiftung vor. An diesem Zweck hat sich fortan das gesamte Handeln der Stiftung bzw. ihrer Organe auszurichten. Der Stiftungszweck kann privatnützig, gemeinnützig oder aber gemischt sein. Das Mindestkapital einer liechtensteinischen Stiftung beträgt CHF/EUR/USD 30‘000.00. Ist der teils negativ behaftete Ruf der Liechtensteinischen Stiftungen (noch) gerechtfertigt? Lange Zeit wurden Liechtensteinische Stiftungen gedanklich oft unmittelbar mit Schwarzgeld verbunden. Spätestens seit der erfolgreichen Implementierung der sog. Weißgeldstrategie kommt dieser Assoziation allerdings keine Berechtigung mehr zu. Liechtenstein erfüllt die OECD-Standards, hat unzählige internationale Abkommen unterzeichnet und sichert die Umsetzung dieser Vorgaben auch durch innerstaatliche Gesetzgebung ab. Liechtensteinische Treuhänder unterliegen strengen Sorgfaltspflichtsmassstäben. Sie müssen beispielsweise umfassende Abklärungen zu den Stiftungsbeteiligten sowie den eingebrachten Mitteln treffen und bei der Mittelverwendung ein Augenmerk auf Geldwäsche- und Terrorismusprävention legen. Mit diesen strikten Massnahmen ist es Liechtenstein gelungen, die Stiftung vom berüchtigt konnotierten Vehikel zur international angesehenen Entität zu erheben. Fazit Die Liechtensteinische Stiftung ist vielseitig und flexibel und bietet umfassende Möglichkeiten, um Vermögensplanung, Vermögensschutz und Vermögenszusammenhalt zu erreichen oder gemeinnützige Ziele zu verfolgen. Es ist allerdings ratsam, sich im Rahmen der Gründung umfassend über die Möglichkeiten und individuellen Konsequenzen beraten zu lassen. Dr. Sara Sahranavard ist eingetragene Rechtsanwältin im Fürstentum Liechtenstein und bereits seit über sieben Jahren bei Schwärzler Rechtsanwälte tätig. Sie ist auf das liechtensteinische Stiftungs- und Trustrecht spezialisiert. Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen Auszug. Lesen Sie den vollständigen Artikel auf stiftung-nextgen.at . Externe Links, die auf Seiten außerhalb des Web-Angebots von EMCP führen, sind mit dem Symbol gekennzeichnet. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung.

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