Schiedsgerichte außerhalb des Vereins

Eine Übersicht über österreichische, europäische Unions- und internationale Ebene mit besonderen Schwerpunkt auf das Unternehmensrecht

Ein Beitrag aus der EMCP-Beitragsserie Law in Motion von Erich Hutter, Jurist mit Fokus auf Europarecht

Präambel

Außerhalb des Vereins gibt es in Österreich und Europa keine einheitliche „Schiedsgerichtsbarkeit“, sondern vier Ebenen:

  1. Ad-hoc-Schiedsgerichte nach der österreichischen ZPO, die die Parteien selbst vereinbaren.
  2. Institutionelle Wirtschaftsschiedsgerichte, vor allem für Unternehmens-, Handels-, M&A-, Gesellschafter- und Vertragsstreitigkeiten.
  3. Branchenschiedsgerichte, etwa Börsen-/Warenbörsenschiedsgerichte.
  4. Internationale/europäische Schiedsinstitutionen, die oft auch für österreichische Unternehmen wählbar sind.

Wichtig: Die österreichische ZPO-Schiedsgerichtsbarkeit ist ausdrücklich nicht die vereinsinterne Schlichtung nach Vereinsrecht; § 577 Abs. 4 ZPO grenzt diese Einrichtungen aus.1

1. Österreichische Ebene

A. Allgemeines Schiedsgericht nach §§ 577 ff ZPO

Das ist die wichtigste Grundlage außerhalb des Vereins. Parteien können vereinbaren, dass bestimmte gegenwärtige oder künftige Streitigkeiten aus einem vertraglichen oder nichtvertraglichen Rechtsverhältnis einem Schiedsgericht unterworfen werden. Die Schiedsvereinbarung kann als eigene Vereinbarung oder als Schiedsklausel in einem Vertrag stehen.2

Für Unternehmensrecht besonders wichtig: Nach § 582 ZPO sind grundsätzlich vermögensrechtliche Ansprüche, über die ordentliche Gerichte entscheiden könnten, schiedsfähig. Damit sind viele Unternehmensstreitigkeiten schiedsgeeignet: Kaufpreisstreitigkeiten, M&A-Garantien, Gesellschaftervereinbarungen, Joint Ventures, Lieferverträge, Dienstleistungsverträge, Lizenzverträge, IT-Verträge, Bau- und Anlagenbauverträge.3

Typische Einsatzfelder im Unternehmensrecht:

BereichTypische Streitigkeiten
GmbH / OG / KG / GesbRGesellschafterstreit, Abfindung, Ausschluss, Gewinnverteilung, Geschäftsführung
AktiengesellschaftSyndikatsvertrag, Organhaftung mit Schiedsklausel, Beteiligungsverträge
M&AKaufpreis, Earn-out, Gewährleistungen, Garantien, MAC-Klauseln
Joint VentureKontrollrechte, Deadlock, Exit, Wettbewerbsverbote
UnternehmensverträgeLiefer-, Vertriebs-, Handelsvertreter-, Franchise-, Lizenz- und IT-Verträge
FinanzierungsrechtDarlehen, Sicherheiten, ISDA-/Derivatestreitigkeiten
Bau / Energie / InfrastrukturProjektverträge, Nachträge, Verzögerung, technische Mängel

B. VIAC – Vienna International Arbitral Centre

Das VIAC ist die zentrale österreichische Wirtschaftsschiedsinstitution. Es ist bei der Wirtschaftskammer Österreich angesiedelt und bietet institutionelle Schiedsgerichtsbarkeit, Mediation und weitere ADR-Verfahren an. Die VIAC Rules wurden in einer neuen Fassung mit Wirkung ab 1. Jänner 2025 veröffentlicht.4

Relevanz für Unternehmensrecht: sehr hoch. VIAC ist besonders geeignet für internationale Handelsverträge, M&A, Joint Ventures, CEE-/SEE-Geschäfte, Beteiligungsverträge, Anlagenbau, Energie, IT, Finanzierungs- und Lieferkettenverträge.

Praxisformel: Bei internationalen Unternehmensverträgen mit österreichischem oder CEE-Bezug ist VIAC meist die naheliegendste österreichische Schiedsinstitution.

C. Wiener Warenbörse / Börsenschiedsgerichte

Daneben bestehen in Österreich spezielle Schiedsgerichte im Börsen- und Warenbereich. An der Wiener Börse bestehen nach der Schiedsgerichtsordnung ein Schiedsgericht der Wertpapierbörse und eines der Warenbörse.5

Besonders relevant ist das Schiedsgericht der Wiener Warenbörse sowie das Schiedsgericht der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien. Diese entscheiden bei entsprechender Vereinbarung insbesondere über Streitigkeiten aus Waren- und Agrarhandelsverträgen; die Börse für landwirtschaftliche Produkte bezeichnet ihr Schiedsgericht als Einrichtung, die über Klagen aus Verträgen im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Produkten entscheidet.6

Relevanz für Unternehmensrecht: hoch bei Rohstoffen, Agrarhandel, Holzhandel, Warenhandel, Handelsusancen, Liefer- und Qualitätsstreitigkeiten.

D. PCA Vienna Office – Ständiger Schiedshof in Wien

Der Permanent Court of Arbitration / Ständige Schiedshof hat ein Wiener Büro in der Hofburg. Grundlage ist ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem PCA, veröffentlicht im BGBl. III Nr. 57/2023.7

Relevanz für Unternehmensrecht: nicht alltäglich für KMU, aber wichtig bei großen internationalen Streitigkeiten, Investitionsstreitigkeiten, staatsnahen Unternehmen, Infrastrukturprojekten, Energieprojekten und Verfahren mit Staaten oder internationalen Organisationen.

2. Unternehmensrechtliche Schiedsfähigkeit in Österreich

Im Gesellschaftsrecht ist Schiedsgerichtsbarkeit möglich, aber anspruchsvoll zu gestalten. Der OGH hat in gesellschaftsrechtlichen Beschlussmängelstreitigkeiten betont, dass Schiedsfähigkeit insbesondere dann bejaht werden kann, wenn die von der Rechtskrafterstreckung Betroffenen an der Schiedsvereinbarung beteiligt sind; bei einer GmbH etwa ist besonders wichtig, dass die Schiedsklausel in der Satzung enthalten ist oder einstimmig eingeführt wurde.8

Für die Praxis bedeutet das:

Gesellschaftsrechtlicher BereichSchiedsgericht möglich?Achtung
Streit zwischen GesellschafternJaSchiedsklausel im Gesellschaftsvertrag oder Syndikatsvertrag
Streit Gesellschaft gegen GesellschafterJaklare Bindung aller Betroffenen
BeschlussmängelstreitigkeitenJa, aber heikelalle Betroffenen müssen eingebunden sein
Abfindung / Bewertung / ExitJasehr geeignet für vertrauliche Verfahren
Organhaftungoft jaabhängig von Anspruch, Partei und Klausel
Firmenbuch-/Registerakteregelmäßig nein bzw. nur begrenzthoheitliche/registerrechtliche Wirkung bleibt beim Staat
InsolvenzkerneeingeschränktInsolvenzgericht und zwingendes Insolvenzrecht bleiben maßgeblich

3. Europäische Ebene – wichtige Schiedsinstitutionen für Unternehmen

Es gibt kein allgemeines „EU-Unternehmensschiedsgericht“. Unternehmen wählen vielmehr private oder institutionelle Schiedsgerichte in Europa oder weltweit.

Die wichtigsten sind:

InstitutionSitz / SchwerpunktBedeutung für Unternehmensrecht
ICC International Court of ArbitrationParis / globalWeltweit führend für internationale Handels-, M&A-, Investitions- und Großvertragsstreitigkeiten; neue ICC Arbitration Rules gelten ab 1. Juni 2026.9
DIS – Deutsche Institution für SchiedsgerichtsbarkeitDeutschlandSehr wichtig im DACH-Raum; DIS Rules enthalten auch Supplementary Rules for Corporate Disputes.10
LCIA – London Court of International ArbitrationLondonInternationale Handels- und Finanzstreitigkeiten; eine der weltweit führenden Institutionen.11
SCC Arbitration InstituteStockholmStark in Handels-, Energie- und Investitionsstreitigkeiten; bietet Arbitration, Expedited Arbitration, Mediation und weitere Verfahren.12
Swiss Arbitration CentreSchweizSehr beliebt für internationale Wirtschaftsverträge; Parteien können Schiedsrichter, Recht, Sprache und Schiedsort flexibel wählen.13
NAI – Netherlands Arbitration InstituteNiederlandeKommerzielle Schiedsgerichtsbarkeit, Binding Advice und Mediation.14
CEPANIBelgienWichtiges belgisches ADR-Zentrum für Schiedsgerichtsbarkeit, Mediation und sonstige außergerichtliche Streitbeilegung.15
Milan Chamber of Arbitration / CAMItalienFührende italienische Institution; neue Arbitration Rules seit 1. März 2023.16
Spanish Court of ArbitrationSpanienSpanische Schiedsinstitution für kommerzielle Streitigkeiten seit über 40 Jahren.17
WIPO Arbitration and Mediation CenterGenf / IP & TechnologieBesonders wichtig für IP-, Technologie-, Lizenz-, Marken-, Patent-, Software- und F&E-Streitigkeiten.18

4. Europäische Sonderbereiche

A. EU-Schiedsübereinkommen im Steuerrecht

Auf EU-Ebene gibt es das EU Arbitration Convention / Schiedsübereinkommen 90/436/EWG. Es betrifft nicht allgemeines Unternehmensrecht, sondern vor allem die Beseitigung von Doppelbesteuerung bei Gewinnberichtigungen verbundener Unternehmen, also besonders Verrechnungspreise / Transfer Pricing.19

Relevanz: hoch für Konzernunternehmen, internationale Gruppen, Betriebsstätten, Tochtergesellschaften und Transfer-Pricing-Konflikte.

B. Investitionsschiedsgerichtsbarkeit und EU-Grenzen

Bei Investitionsschiedsverfahren innerhalb der EU ist Vorsicht geboten. Der EuGH hat in Achmea entschieden, dass bestimmte Intra-EU-Investor-Staat-Schiedsklauseln mit EU-Recht unvereinbar sein können. In Komstroy wurde diese Linie im Kontext des Energiecharta-Vertrags für Intra-EU-Konstellationen fortgeführt.20

Relevanz: wichtig bei Energie, Infrastruktur, Beteiligungen, Konzessionen, staatlichen Eingriffen und Investitionen österreichischer Unternehmen in anderen EU-Staaten.

5. Auswahl nach Unternehmensfall

FallEmpfehlenswerte Schiedsebene
Österreichischer GmbH-GesellschafterstreitZPO-Schiedsgericht oder VIAC, mit sauberer Satzungsklausel
Internationaler Liefervertrag Österreich–Italien–DeutschlandVIAC, ICC, DIS oder CAM
M&A-Transaktion mit mehreren LändernICC, VIAC, DIS, Swiss Arbitration Centre
Joint Venture in CEE / Balkan / SüdosteuropaVIAC sehr stark
Technologielizenz / Software / Patent / MarkeWIPO oder ICC/VIAC mit IP-erfahrenen Schiedsrichtern
Agrarhandel / Holzhandel / RohwarenWiener Warenbörse / Börsenschiedsgericht
Konzerninterne VerrechnungspreiseEU Arbitration Convention / EU Tax Dispute Resolution
Investor gegen StaatPCA, ICSID/UNCITRAL-Konstellationen, aber Intra-EU-Recht prüfen
Finanzierungs-, Derivate-, ISDA-VertragICC, LCIA, VIAC, je nach Rechtswahl

6. Eine juristische Schlussfolgerung

Für das österreichische Unternehmensrecht ist die wichtigste Grundlage §§ 577–618 ZPO. Die wichtigste österreichische Institution ist VIAC. Für branchenspezifische Handelsfälle kommen zusätzlich Börsenschiedsgerichte in Betracht. Auf europäischer Ebene sind vor allem ICC, DIS, LCIA, SCC, Swiss Arbitration Centre, NAI, CEPANI, CAM Milan, Spanish Court of Arbitration und WIPO relevant.

Für Gesellschaftsverträge, Syndikatsverträge, Beteiligungsverträge und M&A-Verträge sollte eine Schiedsklausel besonders präzise regeln:

Schiedsinstitution, Schiedsort, Sprache, Anzahl der Schiedsrichter, anwendbares Recht, Einbindung aller Gesellschafter, Vertraulichkeit, Eilverfahren, einstweilige Maßnahmen und Vollstreckung.

Weitere Beiträge zu diesem und anderen Themen
finden Sie in der EMCP-Beitragsserie Law in Motion.


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