Eine Übersicht über österreichische, europäische Unions- und internationale Ebene mit besonderen Schwerpunkt auf das Unternehmensrecht
Ein Beitrag aus der EMCP-Beitragsserie Law in Motion von Erich Hutter, Jurist mit Fokus auf Europarecht
Präambel
Außerhalb des Vereins gibt es in Österreich und Europa keine einheitliche „Schiedsgerichtsbarkeit“, sondern vier Ebenen:
- Ad-hoc-Schiedsgerichte nach der österreichischen ZPO, die die Parteien selbst vereinbaren.
- Institutionelle Wirtschaftsschiedsgerichte, vor allem für Unternehmens-, Handels-, M&A-, Gesellschafter- und Vertragsstreitigkeiten.
- Branchenschiedsgerichte, etwa Börsen-/Warenbörsenschiedsgerichte.
- Internationale/europäische Schiedsinstitutionen, die oft auch für österreichische Unternehmen wählbar sind.
Wichtig: Die österreichische ZPO-Schiedsgerichtsbarkeit ist ausdrücklich nicht die vereinsinterne Schlichtung nach Vereinsrecht; § 577 Abs. 4 ZPO grenzt diese Einrichtungen aus.1
1. Österreichische Ebene
A. Allgemeines Schiedsgericht nach §§ 577 ff ZPO
Das ist die wichtigste Grundlage außerhalb des Vereins. Parteien können vereinbaren, dass bestimmte gegenwärtige oder künftige Streitigkeiten aus einem vertraglichen oder nichtvertraglichen Rechtsverhältnis einem Schiedsgericht unterworfen werden. Die Schiedsvereinbarung kann als eigene Vereinbarung oder als Schiedsklausel in einem Vertrag stehen.2
Für Unternehmensrecht besonders wichtig: Nach § 582 ZPO sind grundsätzlich vermögensrechtliche Ansprüche, über die ordentliche Gerichte entscheiden könnten, schiedsfähig. Damit sind viele Unternehmensstreitigkeiten schiedsgeeignet: Kaufpreisstreitigkeiten, M&A-Garantien, Gesellschaftervereinbarungen, Joint Ventures, Lieferverträge, Dienstleistungsverträge, Lizenzverträge, IT-Verträge, Bau- und Anlagenbauverträge.3
Typische Einsatzfelder im Unternehmensrecht:
| Bereich | Typische Streitigkeiten |
| GmbH / OG / KG / GesbR | Gesellschafterstreit, Abfindung, Ausschluss, Gewinnverteilung, Geschäftsführung |
| Aktiengesellschaft | Syndikatsvertrag, Organhaftung mit Schiedsklausel, Beteiligungsverträge |
| M&A | Kaufpreis, Earn-out, Gewährleistungen, Garantien, MAC-Klauseln |
| Joint Venture | Kontrollrechte, Deadlock, Exit, Wettbewerbsverbote |
| Unternehmensverträge | Liefer-, Vertriebs-, Handelsvertreter-, Franchise-, Lizenz- und IT-Verträge |
| Finanzierungsrecht | Darlehen, Sicherheiten, ISDA-/Derivatestreitigkeiten |
| Bau / Energie / Infrastruktur | Projektverträge, Nachträge, Verzögerung, technische Mängel |
B. VIAC – Vienna International Arbitral Centre
Das VIAC ist die zentrale österreichische Wirtschaftsschiedsinstitution. Es ist bei der Wirtschaftskammer Österreich angesiedelt und bietet institutionelle Schiedsgerichtsbarkeit, Mediation und weitere ADR-Verfahren an. Die VIAC Rules wurden in einer neuen Fassung mit Wirkung ab 1. Jänner 2025 veröffentlicht.4
Relevanz für Unternehmensrecht: sehr hoch. VIAC ist besonders geeignet für internationale Handelsverträge, M&A, Joint Ventures, CEE-/SEE-Geschäfte, Beteiligungsverträge, Anlagenbau, Energie, IT, Finanzierungs- und Lieferkettenverträge.
Praxisformel: Bei internationalen Unternehmensverträgen mit österreichischem oder CEE-Bezug ist VIAC meist die naheliegendste österreichische Schiedsinstitution.
C. Wiener Warenbörse / Börsenschiedsgerichte
Daneben bestehen in Österreich spezielle Schiedsgerichte im Börsen- und Warenbereich. An der Wiener Börse bestehen nach der Schiedsgerichtsordnung ein Schiedsgericht der Wertpapierbörse und eines der Warenbörse.5
Besonders relevant ist das Schiedsgericht der Wiener Warenbörse sowie das Schiedsgericht der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien. Diese entscheiden bei entsprechender Vereinbarung insbesondere über Streitigkeiten aus Waren- und Agrarhandelsverträgen; die Börse für landwirtschaftliche Produkte bezeichnet ihr Schiedsgericht als Einrichtung, die über Klagen aus Verträgen im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Produkten entscheidet.6
Relevanz für Unternehmensrecht: hoch bei Rohstoffen, Agrarhandel, Holzhandel, Warenhandel, Handelsusancen, Liefer- und Qualitätsstreitigkeiten.
D. PCA Vienna Office – Ständiger Schiedshof in Wien
Der Permanent Court of Arbitration / Ständige Schiedshof hat ein Wiener Büro in der Hofburg. Grundlage ist ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem PCA, veröffentlicht im BGBl. III Nr. 57/2023.7
Relevanz für Unternehmensrecht: nicht alltäglich für KMU, aber wichtig bei großen internationalen Streitigkeiten, Investitionsstreitigkeiten, staatsnahen Unternehmen, Infrastrukturprojekten, Energieprojekten und Verfahren mit Staaten oder internationalen Organisationen.
2. Unternehmensrechtliche Schiedsfähigkeit in Österreich
Im Gesellschaftsrecht ist Schiedsgerichtsbarkeit möglich, aber anspruchsvoll zu gestalten. Der OGH hat in gesellschaftsrechtlichen Beschlussmängelstreitigkeiten betont, dass Schiedsfähigkeit insbesondere dann bejaht werden kann, wenn die von der Rechtskrafterstreckung Betroffenen an der Schiedsvereinbarung beteiligt sind; bei einer GmbH etwa ist besonders wichtig, dass die Schiedsklausel in der Satzung enthalten ist oder einstimmig eingeführt wurde.8
Für die Praxis bedeutet das:
| Gesellschaftsrechtlicher Bereich | Schiedsgericht möglich? | Achtung |
| Streit zwischen Gesellschaftern | Ja | Schiedsklausel im Gesellschaftsvertrag oder Syndikatsvertrag |
| Streit Gesellschaft gegen Gesellschafter | Ja | klare Bindung aller Betroffenen |
| Beschlussmängelstreitigkeiten | Ja, aber heikel | alle Betroffenen müssen eingebunden sein |
| Abfindung / Bewertung / Exit | Ja | sehr geeignet für vertrauliche Verfahren |
| Organhaftung | oft ja | abhängig von Anspruch, Partei und Klausel |
| Firmenbuch-/Registerakte | regelmäßig nein bzw. nur begrenzt | hoheitliche/registerrechtliche Wirkung bleibt beim Staat |
| Insolvenzkerne | eingeschränkt | Insolvenzgericht und zwingendes Insolvenzrecht bleiben maßgeblich |
3. Europäische Ebene – wichtige Schiedsinstitutionen für Unternehmen
Es gibt kein allgemeines „EU-Unternehmensschiedsgericht“. Unternehmen wählen vielmehr private oder institutionelle Schiedsgerichte in Europa oder weltweit.
Die wichtigsten sind:
| Institution | Sitz / Schwerpunkt | Bedeutung für Unternehmensrecht |
| ICC International Court of Arbitration | Paris / global | Weltweit führend für internationale Handels-, M&A-, Investitions- und Großvertragsstreitigkeiten; neue ICC Arbitration Rules gelten ab 1. Juni 2026.9 |
| DIS – Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit | Deutschland | Sehr wichtig im DACH-Raum; DIS Rules enthalten auch Supplementary Rules for Corporate Disputes.10 |
| LCIA – London Court of International Arbitration | London | Internationale Handels- und Finanzstreitigkeiten; eine der weltweit führenden Institutionen.11 |
| SCC Arbitration Institute | Stockholm | Stark in Handels-, Energie- und Investitionsstreitigkeiten; bietet Arbitration, Expedited Arbitration, Mediation und weitere Verfahren.12 |
| Swiss Arbitration Centre | Schweiz | Sehr beliebt für internationale Wirtschaftsverträge; Parteien können Schiedsrichter, Recht, Sprache und Schiedsort flexibel wählen.13 |
| NAI – Netherlands Arbitration Institute | Niederlande | Kommerzielle Schiedsgerichtsbarkeit, Binding Advice und Mediation.14 |
| CEPANI | Belgien | Wichtiges belgisches ADR-Zentrum für Schiedsgerichtsbarkeit, Mediation und sonstige außergerichtliche Streitbeilegung.15 |
| Milan Chamber of Arbitration / CAM | Italien | Führende italienische Institution; neue Arbitration Rules seit 1. März 2023.16 |
| Spanish Court of Arbitration | Spanien | Spanische Schiedsinstitution für kommerzielle Streitigkeiten seit über 40 Jahren.17 |
| WIPO Arbitration and Mediation Center | Genf / IP & Technologie | Besonders wichtig für IP-, Technologie-, Lizenz-, Marken-, Patent-, Software- und F&E-Streitigkeiten.18 |
4. Europäische Sonderbereiche
A. EU-Schiedsübereinkommen im Steuerrecht
Auf EU-Ebene gibt es das EU Arbitration Convention / Schiedsübereinkommen 90/436/EWG. Es betrifft nicht allgemeines Unternehmensrecht, sondern vor allem die Beseitigung von Doppelbesteuerung bei Gewinnberichtigungen verbundener Unternehmen, also besonders Verrechnungspreise / Transfer Pricing.19
Relevanz: hoch für Konzernunternehmen, internationale Gruppen, Betriebsstätten, Tochtergesellschaften und Transfer-Pricing-Konflikte.
B. Investitionsschiedsgerichtsbarkeit und EU-Grenzen
Bei Investitionsschiedsverfahren innerhalb der EU ist Vorsicht geboten. Der EuGH hat in Achmea entschieden, dass bestimmte Intra-EU-Investor-Staat-Schiedsklauseln mit EU-Recht unvereinbar sein können. In Komstroy wurde diese Linie im Kontext des Energiecharta-Vertrags für Intra-EU-Konstellationen fortgeführt.20
Relevanz: wichtig bei Energie, Infrastruktur, Beteiligungen, Konzessionen, staatlichen Eingriffen und Investitionen österreichischer Unternehmen in anderen EU-Staaten.
5. Auswahl nach Unternehmensfall
| Fall | Empfehlenswerte Schiedsebene |
| Österreichischer GmbH-Gesellschafterstreit | ZPO-Schiedsgericht oder VIAC, mit sauberer Satzungsklausel |
| Internationaler Liefervertrag Österreich–Italien–Deutschland | VIAC, ICC, DIS oder CAM |
| M&A-Transaktion mit mehreren Ländern | ICC, VIAC, DIS, Swiss Arbitration Centre |
| Joint Venture in CEE / Balkan / Südosteuropa | VIAC sehr stark |
| Technologielizenz / Software / Patent / Marke | WIPO oder ICC/VIAC mit IP-erfahrenen Schiedsrichtern |
| Agrarhandel / Holzhandel / Rohwaren | Wiener Warenbörse / Börsenschiedsgericht |
| Konzerninterne Verrechnungspreise | EU Arbitration Convention / EU Tax Dispute Resolution |
| Investor gegen Staat | PCA, ICSID/UNCITRAL-Konstellationen, aber Intra-EU-Recht prüfen |
| Finanzierungs-, Derivate-, ISDA-Vertrag | ICC, LCIA, VIAC, je nach Rechtswahl |
6. Eine juristische Schlussfolgerung
Für das österreichische Unternehmensrecht ist die wichtigste Grundlage §§ 577–618 ZPO. Die wichtigste österreichische Institution ist VIAC. Für branchenspezifische Handelsfälle kommen zusätzlich Börsenschiedsgerichte in Betracht. Auf europäischer Ebene sind vor allem ICC, DIS, LCIA, SCC, Swiss Arbitration Centre, NAI, CEPANI, CAM Milan, Spanish Court of Arbitration und WIPO relevant.
Für Gesellschaftsverträge, Syndikatsverträge, Beteiligungsverträge und M&A-Verträge sollte eine Schiedsklausel besonders präzise regeln:
Schiedsinstitution, Schiedsort, Sprache, Anzahl der Schiedsrichter, anwendbares Recht, Einbindung aller Gesellschafter, Vertraulichkeit, Eilverfahren, einstweilige Maßnahmen und Vollstreckung.
Weitere Beiträge zu diesem und anderen Themen
finden Sie in der EMCP-Beitragsserie Law in Motion.
Fußnoten & Quellenhinweise
- RIS: § 577 ZPO (→) ↩︎
- RIS: § 581 ZPO – Schiedsvereinbarung (→) ↩︎
- RIS: § 582 ZPO – Schiedsfähigkeit (→) ↩︎
- VIAC: Arbitration Rules (→) ↩︎
- RIS: Schiedsgerichtsordnung der Wiener Börse (→) ↩︎
- Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien: Schiedsgericht (→) ↩︎
- Permanent Court of Arbitration: Vienna Office (→) ↩︎
- RIS/OGH 6 Ob 42/12p (→) ↩︎
- ICC International Court of Arbitration (→) ↩︎
- DIS Rules (→) ↩︎
- LCIA (→) ↩︎
- SCC Rules (→) ↩︎
- Swiss Arbitration Centre: Arbitration Rules (→) ↩︎
- Netherlands Arbitration Institute (→) ↩︎
- CEPANI (→) ↩︎
- Milan Chamber of Arbitration: Arbitration Rules (→) ↩︎
- Spanish Court of Arbitration (→) ↩︎
- WIPO Arbitration and Mediation Center (→) ↩︎
- EUR-Lex: Arbitration Convention 90/436/EEC (→) ↩︎
- EUR-Lex: Achmea, C-284/16 (→) ↩︎
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