Law in Motion

In der Beitragsserie „Law in Motion“ wird europäisches Recht als dynamischer Rechtsraum verstanden. Die Beiträge verbinden Rechtsprechung, Systematik und Praxis und zeigen, wie der EuGH die Entwicklung des Unionsrechts kontinuierlich vorantreibt. Ziel ist es, den Rezipienten einen vertieften Blick auf die Mechanismen europäischer Rechtsfortbildung zu vermitteln, zu offener Diskussion anzuregen und die Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung auf die nationale Rechtsanwendung verständlich einzuordnen.

Die Rechtsentwicklung in der Europäischen Union wird maßgeblich durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) geprägt. Zahlreiche Grundsätze zum Binnenmarkt, den Grundrechten und zum europäischen Wirtschaftsrecht beruhen auf Verträgen oder Richtlinien, die erst durch Leitentscheidungen des EuGH entwickelt wurden. Für die juristische Praxis bedeutet dies, dass europäisches Recht zunehmend als Case Law verstanden und angewendet werden muss.

Wegweisende EuGH-Entscheidungen zeigen Auswirkungen auf die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie europäische Rechtsprechung auch nationales Recht mit entwickelt und so Einfluss auf z.B. unternehmerische Praxis hat.

Besonderes Augenmerk gilt der Frage nach dem Ziel und Zweck einer Rechtsnorm (teleologische Auslegung). Der EuGH orientiert sich am Zweck der europäischen Verträge und den Zielen der Integration. Entscheidungen wie „Dassonville“1 und „Cassis de Dijon“2 zeigen exemplarisch, wie durch richterliche Rechtsfortbildung Grundprinzipien des Binnenmarktes (etwa der freie Warenverkehr und der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung) entstanden sind.


1 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:61974CJ0008 (→)

2 https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/affair?sort=AFF_NUM-DESC&searchTerm=%22C-120%2F78%22&publishedId=C-120%2F78 (→)

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