Der Rechtsrahmen in der Europäischen Union unter besonderer Berücksichtigung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs
Ein Beitrag aus der EMCP-Beitragsserie Law in Motion von Erich Hutter, Jurist mit Fokus auf Europarecht
Die Digitalisierung des Rechtswesens zählt zu den tiefgreifendsten Veränderungen des europäischen Rechtsraums seit der Vollendung des Binnenmarktes. Mit dem Einsatz künstlicher Intelligenz entstehen neue Formen der Rechtsberatung, der Vertragsgestaltung, der juristischen Recherche, der gerichtlichen Entscheidungsunterstützung sowie der Verwaltung. Legal Tech entwickelt sich von einem technischen Hilfsmittel zu einem zentralen Bestandteil der modernen Rechtsordnung. Diese Entwicklung wirft grundlegende Fragen des Verfassungs-, Datenschutz-, Verfahrens-, Haftungs- und Berufsrechts auf.
Der rechtliche Rahmen für Künstliche Intelligenz und Legal Tech in der Europäischen Union wird durch eine Vielzahl unionsrechtlicher Regelungswerke geprägt. Von besonderer Bedeutung sind dabei das Primärrecht der Europäischen Union, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die Verordnung über Künstliche Intelligenz (AI Act), der Digital Services Act (DSA), der Digital Markets Act (DMA), der Data Act, der Data Governance Act, die NIS2-Richtlinie sowie weitere unionsrechtliche Rechtsakte.
Eine wesentliche Rolle für die Auslegung und Fortentwicklung dieses Rechtsrahmens kommt der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu. Die Rechtsprechung entwickelt fortlaufend Leitprinzipien für Datenschutz, algorithmische Entscheidungsfindung, Transparenz, Nichtdiskriminierung, effektiven Rechtsschutz und den Schutz der Menschenwürde. Auch wenn bislang nur wenige Entscheidungen den unmittelbaren Einsatz von Künstlicher Intelligenz oder Legal Tech betreffen, bilden die bestehenden Urteile heute einen wesentlichen dogmatischen Rahmen für die zukünftige Regulierung intelligenter Rechtstechnologien.
Legal Tech stellt innerhalb der Europäischen Union kein eigenständiges Rechtsgebiet dar, sondern eine Querschnittsmaterie, die von zahlreichen unionsrechtlichen Vorschriften beeinflusst wird. Mit dem AI Act wurde erstmals ein horizontaler Rechtsrahmen für KI-Systeme geschaffen, der ein risikobasiertes Regulierungssystem vorsieht. Insbesondere Hochrisiko-KI-Systeme unterliegen umfangreichen Anforderungen hinsichtlich Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Dokumentation, menschlicher Aufsicht und Marktüberwachung. Anwendungen im Bereich der Rechtspflege sowie der juristischen Entscheidungsunterstützung unterliegen dabei besonderen regulatorischen Anforderungen.
Der Einsatz intelligenter Systeme wirkt sich darüber hinaus auf zahlreiche weitere Rechtsbereiche aus. Hierzu zählen insbesondere die juristische Berufsausübung, die richterliche Unabhängigkeit, der Zugang zum Recht, der Verbraucherschutz sowie Fragen der Produkthaftung und der zivil- und öffentlich-rechtlichen Verantwortlichkeit von Entwicklern, Betreibern und Nutzern KI-gestützter Systeme. Ebenso gewinnen Compliance-Anforderungen für Kanzleien, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die Legal-Tech-Lösungen einsetzen, zunehmend an Bedeutung.
Mit dem AI Act hat die Europäische Union einen weltweit wegweisenden Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz geschaffen. Seine praktische Ausgestaltung wird maßgeblich durch die zukünftige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geprägt werden. Insbesondere der EuGH wird eine zentrale Rolle bei der Konkretisierung von Begriffen wie Transparenz, Erklärbarkeit, menschliche Kontrolle, algorithmische Fairness und effektivem gerichtlichem Rechtsschutz übernehmen. Das europäische KI-Recht entwickelt sich zu einem dynamischen Rechtsgebiet, das den technologischen Fortschritt mit den Grundwerten der Europäischen Union – Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechtsschutz – in Einklang bringen soll.
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